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Tobias & Co besprühen die Pulsnitzer „Holzoper“

Tobias K. (22) aus Pulsnitz muss sich mächtig vorsehen, dass er nicht zum Koffer packen Richtung Justizvollzugsanstalt Bautzen aufgefordert wird. Immerhin wurde er nun schon zum zweiten Mal auf Bewährung verurteilt, eine weitere Anklage steht ihm noch ins Haus.

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Von Jost Schmidtchen

Tobias K. (22) aus Pulsnitz muss sich mächtig vorsehen, dass er nicht zum Koffer packen Richtung Justizvollzugsanstalt Bautzen aufgefordert wird. Immerhin wurde er nun schon zum zweiten Mal auf Bewährung verurteilt, eine weitere Anklage steht ihm noch ins Haus. Ins Gefängnis freilich möchte er nicht. Deshalb ließ er vorab schon mal durchblicken, dass er seinen Lebenswandel künftig ändern wolle.

Wegen allerlei Vorstrafen ist Tobias bei Justitia kein Unbekannter. Das ließ ihn bei der Verhandlung im Kamenzer Amtsgericht recht unruhig auf der Anklagebank hin- und herrutschen. Dieses Mal ging es um eine Sache, die sich am 26. Januar 2002 um 4 Uhr in Pulsnitz zugetragen hatte. Da war er mit dem gesondert verfolgten Sven R. am Abend zuvor bei einem Kumpel in der Garage, wo zunächst Bier getrunken wurde. Dann holte der Kumpel auf einmal Sprühflaschen und spritzte damit die Garagenwände voll. Anschließend soll er Tobias und Sven aufgeforderte haben, die halb leeren Flaschen mitzunehmen. Das taten sie auch und besprühten schließlich die Imbissgaststätte am Schlossteich in Pulsnitz, im Volksmund „Holzoper“ genannt. Das erfolgte derart intensiv, dass später jegliche Reinigungsversuche erfolglos blieben, weil teilweise drei verschiedene Farben übereinander gesprüht worden waren. Die Idee zu dieser Straftat hatte allerdings nicht der Angeklagte, sondern sein Kumpan Sven. Die Besitzer der „Holzoper“ waren schon unmittelbar nach dem Vorfall von aufmerksamen und wohl auch entsetzten Nachbarn telefonisch informiert worden. Ihnen bot sich ein schockierender Anblick. Später mühten sich sechs Leute mit zehn Litern Verdünnung, die Farben zu entfernen, aber das gelang nicht, vielmehr wurde das Holz immer blasser. Nur durch die Fensterscheiben konnte man wieder gucken, aber die blieben auch matt.

Während Sven sich schon lange aufmachte, um die 256 Euro für die Reinigungsmittel zu begleichen, musste das Tobias nun per Gerichtsurteil auferlegt werden. Unter Einbeziehung des letzten Urteils vom 3. Dezember 2002 – da ging es um Trunkenheit im Verkehr – erhielt er nun eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. An die Geschädigten hat er 200 Euro Wiedergutmachung zu zahlen.

Die „Holzoper“ ist inzwischen abgerissen worden.