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Todesfahrer will nicht ins Gefängnis

Der Niederauer, der wegen fahrlässiger Tötung des Dresdner Schulamtsleiters verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt.

Von Jürgen Müller
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An das verstorbene Unfallopfer auf der S 81 bei Moritzburg erinnert ein weißes Fahrrad.
An das verstorbene Unfallopfer auf der S 81 bei Moritzburg erinnert ein weißes Fahrrad. © Norbert Millauer

Meißen/Niederau. Das Verfahren um die fahrlässige Tötung des Dresdner Schulamtsleiters Falk Schmidtgen geht in die nächste Runde. Der 43-jährige Niederauer, der vom Amtsgericht Meißen am 23. April dieses Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht Dresden wird sich nun erneut mit der Sache befassen.

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