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Todesfahrer will nicht ins Gefängnis

Der Niederauer, der wegen fahrlässiger Tötung des Dresdner Schulamtsleiters verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt.

Von Jürgen Müller
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An das verstorbene Unfallopfer auf der S 81 bei Moritzburg erinnert ein weißes Fahrrad.
An das verstorbene Unfallopfer auf der S 81 bei Moritzburg erinnert ein weißes Fahrrad. © Norbert Millauer

Meißen/Niederau. Das Verfahren um die fahrlässige Tötung des Dresdner Schulamtsleiters Falk Schmidtgen geht in die nächste Runde. Der 43-jährige Niederauer, der vom Amtsgericht Meißen am 23. April dieses Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht Dresden wird sich nun erneut mit der Sache befassen.

Der Niederauer hatte am 27. November vorigen Jahres den 54 Jahre alten Fahrradfahrer auf der Staatsstraße 81 nahe Friedewald mit seinem Fiat Ducato erfasst und tödlich verletzt. Ein Blutalkoholtest bei dem Unfallfahrer ergab rund eine Stunde nach dem Unfall einen Wert von 1,89 Promille. Im Auto fand die Polizei mehrere leere und halbleere kleine Wodkaflaschen, sogenannte „Flachmänner“. Während der Fahrt will der Mann aber nicht getrunken haben.

Etwa vier Wochen vor dem Unfall war der Niederauer schon einmal unter Alkoholeinfluss mit dem Auto gefahren. Als er eine Baumaschine zurückbrachte, bemerkten Mitarbeiter einer Coswiger Firma, dass er alkoholisiert war, und riefen die Polizei. Als diese kam, war der Mann schon weg. Sie traf ihn zu Hause an. Dort behauptete der Selbstständige, erst getrunken zu haben, nachdem er von der Arbeit kam. Zum Beweis zeigte er den Beamten seine Werkstatt, in der sich mehrere leere Flaschen befanden. Der Führerschein, den die Polizisten zunächst sichergestellt hatten, wurde ihm nach wenigen Tagen aufgrund seiner Angaben zurückgegeben. Später widerrief der Mann bei der Polizei seine Aussage. 

Zur Gerichtsverhandlung sprach er erneut von einem angeblichen Nachtrunk. Erst nach Hinweis des Richters, einen Sachverständigen einzuschalten und einem Gespräch mit seinem Anwalt gab er zu, dass es keinen Nachtrunk gab. Damals wurden bei ihm fast drei Promille Alkohol im Blut gemessen. Schon 2003 verlor er seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr, bekam ihn erst acht Jahre später wieder.

Für fahrlässige Tötung sieht das Gesetz Strafen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft vor. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung.