Meißen/Niederau. Das Verfahren um die fahrlässige Tötung des Dresdner Schulamtsleiters Falk Schmidtgen geht in die nächste Runde. Der 43-jährige Niederauer, der vom Amtsgericht Meißen am 23. April dieses Jahres zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt wurde, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Landgericht Dresden wird sich nun erneut mit der Sache befassen.
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