Von Klaus Heyde
Am 10. August letzten Jahres fuhr ein Betrunkener in Wilsdruff ein Ehepaar tot, das abends von einer Feier nach Hause ging. Der Fahrer stand am Mittwoch dieser Woche in Pirna als Angeklagter vor dem Richter. Die Rekonstruktion des Unfalls ergab, dass der Mann seinen Opfern ohne zu bremsen mit 70 bis 85 Stundenkilometern in den Rücken gefahren war. Hauptursache war, dass er mit 3,1 Promille Alkohol im Blut am Steuer saß.
Er hielt danach nicht einmal an, sondern stieß dreihundert Meter weiter mit einem Opel Astra zusammen. Dessen Fahrer hatte sein Auto vorsorglich bereits rechts ran gefahren, als er gewahr wurde, was ihm da, weit links fahrend und mit kaputter Frontscheibe, entgegen kam. Oberstaatsanwalt Heinrich sagte: „Es ist mir in zehn Jahren Berufspraxis noch nicht vorgekommen, dass ein Mann nach einer derartigen Tat seine Fahrt einfach fortsetzt.“ Alkoholmissbrauch spielte eine dominierende Rolle in dem Verfahren. Der 32–Jährige gab an, nach Scheidung und zweijähriger Arbeitslosigkeit aus Langeweile zur Flasche gegriffen zu haben. Seinen täglichen Bierkonsum gab er mit vier Litern an. Der Transportarbeiter musste jedoch eingestehen, dass er schon vor sein Entlassung ein kräftiger Biertrinker gewesen ist.
In seinem Urteil folgte der Richter dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte eine Strafe von dreißig Monaten Haft sowie den Entzug des Führerscheins für die nächsten drei Jahre. Er fand weder im Tathergang noch in der Person des Angeklagten Gesichtspunkte der Entlastung: Der Unfall passierte nicht an einer „dunklen Ecke“, die Opfer waren hell bekleidet. Besonders vorzuwerfen sei dem Mann seine lethargische Einstellung. Er hatte keinen Versuch gemacht, mit Hinterbliebenen Kontakt aufzunehmen. Anzukreiden sei ihm auch, dass es im Nachhinein zu keiner Abkehr von seinen Trinkgewohnheiten gekommen war.