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Schutzgelderpresser zu langer Haft verurteilt

Der Hauptangeklagte muss neun Jahre und zehn Monate in Haft. Der Richter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Verteidiger.

Von Karin Schlottmann
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Die fünf Angeklagten und ihre Anwälte kurz vor Beginn der Urteilsverkündung im Landgericht Dresden.
Die fünf Angeklagten und ihre Anwälte kurz vor Beginn der Urteilsverkündung im Landgericht Dresden. © Archivfoto: dpa/Robert Michael

Dresden. Der Prozess gegen fünf Mitglieder einer tschetschenischen Schutzgelderpresser-Bande ist mit teils hohen Haftstrafen zu Ende gegangen. Der Hauptangeklagte wurde am Mittwoch wegen schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zwei Mitangeklagte müssen acht Jahre und neun Monate beziehungsweise sechs Jahre und zehn Monate in Haft. Zwei weitere Mittäter erhielten Strafen unter zwei Jahren.

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