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Über 140 Anzeigen wegen Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Meistens hatten Mittelsachsen ihre Wohnung ohne triftigen Grund verlassen. Eine Anklage liegt bei der Staatsanwaltschaft.

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Symbolbild.
Symbolbild. © dpa-Zentralbild

Chemnitz/Mittelsachsen. Bis zum 12. Mai gingen bei der Bußgeldstelle des Landratsamtes Mittelsachsen 141 Ordnungswidrigkeitsanzeigen in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Darüber informierte Pressereferentin Peggy Zill auf Nachfrage von sächsische.de. Mehrheitlich angezeigt worden sind dabei Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung.

 In insgesamt 114 Fällen hatten Mittelsachsen ihre häusliche Unterkunft ohne triftigen Grund verlassen. Ab dem 31. März bis zum 19. April durften die Sachsen ihre Wohnung nur zum Einkaufen, für Arztbesuche oder zur Bewegung sowie Arbeit verlassen. Angezeigt wurden zudem elf Öffnungen von Geschäften. 

Darüber hinaus gab es sieben Verstöße gegen die Hygiene- sowie Zutrittsbeschränkungen, vier Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sowie drei Anzeigen aufgrund von unerlaubten Ansammlungen und nicht erfüllten Hygieneauflagen. 

Eine Anzeige ging wegen des Verstoßes gegen die Allgemeinverfügung in Pflegeeinrichtungen ein. Ein Heimbewohner hatte sich hier an einem anderen Ort aufgehalten. Eine weitere Anzeige gab es wegen eines Verstoßes gegen die Quarantäne-Verordnung ein.

Nach dem Bußgeldkatalog zur Eindämmung des Coronavirus in Sachsen sind mit den Anzeigen, die aus dem gesamten Kreisgebiet kamen, Bußgelder zwischen 150 und 500 Euro verbunden.Bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz lagen zum 13. Mai laut Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart insgesamt 103 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz sowie Straftaten im Zusammenhang mit coronabedingten Einschränkungen vor. 

Die Mehrheit der Anzeigen, die durch die Polizeidienststellen bisher übersandt worden sind, sind bereits wieder eingestellt worden. Bei 76 Verfahren ergab sich aus dem zu Grunde liegenden Sachverhalt keine Straftat. „Diese Verfahren wurden zur weiteren Bearbeitung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens an die zuständigen Bußgeldstellen weitergeleitet.“

In einem Verfahren sei Anklage erhoben worden, informierte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dabei handele es sich um eine Party in Chemnitz am 25. März, an der acht Jugendliche und Heranwachsende teilgenommen hatten. 

Zudem sei gegen den Betreiber einer Gaststätte aus Chemnitz wegen einer Tat am 20. März Strafbefehl erlassen worden. Aus Mittelsachsen sowie der Region Döbeln waren Burghart keine Straftaten bekannt. (DA/mf)

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