Von Jürgen zacharias
Hinter ihm liegen 40 Jahre bei der Feuerwehr. Er hat Erfahrung im Brandschutz und der -bekämpfung. Deshalb ist der 70-Jährige im Januar oder Februar 2013 in den Oderwitzer Netto-Markt gegangen, suchte nach der Verkaufsstellenleiterin und fragte sie, ob diese weiß, wo sich der Feuerwehr-Dacheinstieg befindet. Diese wiederum wollte den entsprechenden Ausweis sehen. Den konnte der Mann aber nicht vorzeigen und soll daraufhin laut geworden sein. Gegangen ist er aber erst, als ihm die Frau mit der Polizei drohte. Vier bis sechs Wochen später stellte die Verkaufsstellenleiterin eine Strafanzeige, worauf ein Strafbefehl gegen den Oderwitzer folgte. Gegen den hat der Beschuldigte fristgemäß Widerspruch eingelegt.
Wegen des Vorwurfes der Amtsanmaßung musste sich der frühere Landwirt und heutige Rentner nun vor dem Zittauer Amtsgericht verantworten. Dahinter steckt das unbefugte Befassen mit einem öffentlichen Amt oder auch das Handeln danach. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Vor seinem „Auftritt“ im Netto-Markt habe es in Oderwitz häufig gebrannt, sagt der 70-Jährige. Das habe ihn sehr beunruhigt. Eigentlich wollte er nach eigener Aussage nur wissen, ob die Verkaufsstellenleiterin bei einem weiteren Brandfall in diesem Markt denn wenigstens wisse, wo sich die Dacheinstiegsluke befinde und diese im Ernstfall den Feuerwehr-Kameraden zeigen könne. Ihm sei es lediglich um Brandschutz-Probleme gegangen, erklärt der Mann. Die eher unangenehm berührt wirkende und zu dieser Verhandlung als Zeugin geladene Verkäuferin beharrte aber auf ihrer Version, dass sich der Beschuldigte als Feuerwehrmann ausgab, aber keinen entsprechenden Ausweis vorzeigen konnte.
Richter und Staatsanwaltschaft verständigten sich deshalb darauf, das Verfahren gegen den Rentner gegen eine Zahlung von 100 Euro vorläufig einzustellen. Zumal dieser keine Eintragungen im Bundeszentralregister hat, also nicht vorbestraft ist. Auf die Frage, ob der Oderwitzer einen gemeinnützigen Verein kennt, an den die 100 Euro gehen sollen, wusste der Mann sofort eine Antwort. „Wenn schon, dann an den Birkmühlverein Oderwitz.“ Zahlt der Mann das Geld fristgerecht, wird das Verfahren endgültig eingestellt.