Coswig/Meißen. Mit 2,98 Promille können die meisten Menschen nicht einmal mehr vernünftig reden. Ulrich J. fuhr in diesem Zustand noch Auto. Zwar nur bis zum nächsten Supermarkt, der etwa zwei Kilometer entfernt ist. Aber der Polizei fiel er trotzdem auf: Seine ziegenbockartige Fahrweise wurde ihm zum Verhängnis. „Ich kam mit den Gängen nicht richtig klar“, gibt Ulrich J. bei der Verhandlung im Amtsgericht Meißen zu.
Ins Auto gestiegen sei er nur, um Nachschub an alkoholischen Getränken zu besorgen. Knapp zwei Wochen lang hatte der 60-Jährige täglich zur Flasche gegriffen, weil er seine Arbeitsstelle verloren hatte. „Die haben mir ohne jede Vorwarnung gekündigt“, sagt er. Das leere Haus und die Angst, keine neue Arbeitsstelle zu finden, trieben ihn zum Alkohol. Warum er dann noch gefahren ist, versteht Ulrich J. selbst nicht mehr. Er sagt: „Ich hatte wahnsinniges Glück, dass nicht mehr passiert ist.“ Ulrich J. kreuzte auf seinem Weg die viel befahrene Dresdner Straße in Coswig. Von der Staatsanwaltschaft wurde ihm deshalb fahrlässiger Vollrausch vorgeworfen. Richter Stephan führte aus, dass ab einer bestimmten Promillegrenze aus Trunkenheit am Steuer fahrlässiger Vollrausch wird. Der 60-Jährige hatte diese Grenze überschritten. Die Staatsanwaltschaft blieb aber weit unter dem Normalmaß für die Strafzumessung. Richter Stephan begründete dies damit, dass sich Ulrich J. sein Leben lang nichts habe zuschulden kommen lassen. Fünfzig Tagessätze zu je fünf Euro muss Ulrich J. nun zahlen. Oder je Tagessatz etwa sechs Stunden bei gemeinnützigen Vereinen oder Organisationen arbeiten. Das will er auch tun. „Ich will mich nicht abschreiben“, sagt Ulrich J. Zusätzlich wird ihm für zehn Monate die Fahrerlaubnis entzogen. Ulrich J erzählt: „Das ist für mich das Schlimmste. Ich war immer im Vertrieb tätig, da habe ich ohne Führerschein keine Chance.“ (ibr)