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Unklarheit bei Kosten für Keimtests

Großenhain. Seit dem 1. November vergangenen Jahres gilt in Deutschland eine neue Trinkwasserverordnung. Sie verpflichtet gewerbliche Vermieter, Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.

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Großenhain. Seit dem 1. November vergangenen Jahres gilt in Deutschland eine neue Trinkwasserverordnung. Sie verpflichtet gewerbliche Vermieter, Großanlagen zur Trinkwassererwärmung regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Dafür sind einmal im Jahr Wasserproben zu entnehmen. Unklar ist indes, wer die Folgekosten letztlich in welchem Umfang bezahlen muss. „Deshalb möchte ich mich zu diesem Thema noch gar nicht äußern“, sagt Dr. Jürgen Reimitz. Wie der Geschäftsführer der Großenhainer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbh erklärt, sei man gerade dabei, eine Liste der zu prüfenden Objekte zu erstellen. Darüber hinaus würden Angebote eingeholt, welches Prüflabor beauftragt werden könne.

Hintergrund der Verordnung ist, dass die beim Trinken zwar ungefährlichen Bakterien namens Legionellen durch das Einatmen – beispielsweise beim Duschen – lebensbedrohliche Erkrankungen auslösen können. Zwar wurden Trinkwasseranlagen auch bisher schon auf Legionellen untersucht, dies geschah aber unregelmäßig.

Keinerlei Vorfälle dieser Art sind dem Chef der Großenhainer Wohnungsgenossenschaft, Thomas Schippmann bekannt. Aber: „Wir haben bereits die geforderte Meldung an das Gesundheitsamt des Landkreises geschickt.“ Darin stehen jene Grundstücke, die von der neuen Verordnung betroffen sind. Insgesamt seien dies 53 Anlagen mit 260 Beprobungsstellen. (SZ/ck)