Von Jörg Mosch
Eine Vereinbarung zum Bau der B-169-Ortsdurchfahrt Tiefenau wird die Gemeinde Wülknitz demnächst mit dem Straßenbauamt Meißen-Dresden abschließen. Das Amt vertritt dabei die Bundesrepublik Deutschland, die sich mit der Gemeinde in die Finanzierung des Vorhabens teilt. Die Vereinbarung regelt, wer was zu bezahlen hat und wer später für die Unterhaltung der Straße aufkommt.
Zahlen muss die Gemeinde unter anderem für die Gehwege und die Regenwasserleitung. Der Bund finanziert die Fahrbahn, den Geh-Rad-Weg und den Gehweg außerhalb der Ortslage. Für den Anschluss einmündender Gemeindestraßen ist ebenfalls die Bundesrepublik zuständig. Sollte es während des Baus zur archäologischen Funden kommen, wird die Gemeinde für die Ausgrabungen mit zur Kasse gebeten. Außerdem muss sie einen Verwaltungsbeitrag in Höhe von fünf Prozent der Bausumme bezahlen.
Damit der Bau beginnen kann, muss aber erst das so genannte Baurecht gegeben sein. Dazu werden die Planungsunterlagen ab19. November öffentlich in der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Wenn dem Straßenbauamt nach vierwöchiger Frist keine Widersprüche vorliegen, gilt das als grünes Licht für den Bau. Wenn nicht, muss das Amt mit den Einreichern der Widersprüche verhandeln.
Ob es danach tatsächlich los geht, hängt nur noch vom Geld ab. Die Gemeinde hat ihren Anteil im Haushaltplan 2008 eingeplant. Hoffentlich nicht umsonst, wie Bürgermeister Hannes Clauß in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte. Denn erst, wenn das Straßenbauamt die Mittel vom Bund hat, können die Baumaschinen wirklich anrücken.