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Urteil gegen Ex-Amtsleiterin rechtskräftig

Keine Partei ist in Revision gegangen. Großweitzschens ehemalige Leiterin des Hauptamts ist den Titel der Betrügerin los, eine Urkunde hat sie dennoch gefälscht.

Von Erik-Holm Langhof
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Symbolfoto ©  Symbolbild: Arno Burgi/dpa

Chemnitz/Großweitzschen. Das Urteil im Berufungsverfahren gegen die ehemalige Hauptamtsleiterin von Großweitzschen Cornelia W. vor dem Chemnitzer Landgericht ist rechtskräftig. Das teilt Marika Lang, Pressesprecherin des Landgerichts Chemnitz, mit. "Keine der beiden Parteien hat Rechtsmittel eingelegt. Somit ist das Urteil vom 15. Mai rechtskräftig."

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