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Laubenknacker gesteht und kommt frei

Der 39-jährige Harthaer hat vor Gericht einige Taten teilweise zugegeben. Mit Sozialstunden darf er sich nun bewähren.

Von Verena Toth
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Mehr als sieben Aktenordner hat der Fall des 39-jährigen Harthaers gefüllt, der für mutmaßlich rund 100 Laubeneinbrüche im vergangenen Jahr verantwortlich ist. Lediglich 18 Fälle wurden ihm vor dem Chemnitzer Amtsgericht zur Last gelegt.
Mehr als sieben Aktenordner hat der Fall des 39-jährigen Harthaers gefüllt, der für mutmaßlich rund 100 Laubeneinbrüche im vergangenen Jahr verantwortlich ist. Lediglich 18 Fälle wurden ihm vor dem Chemnitzer Amtsgericht zur Last gelegt. ©  dpa / Symbolbild

Chemnitz/Hartha.Im Prozess gegen den 39-jährigen Harthaer, der wegen 18-fachem schweren Einbruchsdiebstahl angeklagt worden ist, ist am Montagnachmittag am Chemnitzer Amtsgericht ein Urteil gesprochen worden.

Der Mann wurde zu zwei Jahren Haftstrafe, ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung, und 100 Sozialstunden verurteilt. Außerdem muss er sich um Arbeit bemühen und dem Bewährungshelfer darüber vierteljährlich Bericht erstatten.

 Der Haftbefehl wurde aufgehoben und der Harthaer unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht sah die siebenmonatige Untersuchungshaft als verbüßte Strafe für ausreichend an, zumal der Mann zuvor noch nie straffällig geworden ist.

Zur Urteilsverkündung war es nach der dreistündigen Verhandlung überraschenderweise gekommen, weil sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zuvor in einer Absprache auf eine Bewährungsstrafe einigen konnten. Voraussetzung dafür war, dass sich der Angeklagte zu den Taten äußert und die Schuld eingesteht.

 Teilweise räumte er daraufhin ein, in mehrere Gartenlauben eingestiegen zu sein und dort Lebensmittel, Elektrogeräte und andere Dinge mitgenommen zu haben. Im vergangenen Jahr hatte es in Hartha, Leisnig und Waldheim mehr als 100 Fälle gegeben. 18 Taten konnten dem Harthaer zumindest teilweise nachgewiesen und vorgeworfen werden.

Zu der Einbruchserie kam es, nachdem der Mann seine Arbeit verloren hatte. „Ich habe öfter mal verschlafen“, erklärte er auf die Frage der Richterin, warum er die Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten habe. 

Rund zehn Jahre war der Harthaer in der kleinen Baufirma beschäftigt, sein Arbeitgeber war zudem auch sein Vermieter. Weil ihm sein Chef nach der Kündigung eine für das Amt nötige Bescheinigung nicht rechtzeitig ausgestellte, habe er keine Sozialleistungen beantragt und somit auch kein Geld erhalten, sagte der Angeklagte vor Gericht.

 Um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, habe er mit den Einbrüchen und Diebstählen in den Gartenlauben begonnen und sich von den dort gelagerten Lebensmitteln ernährt.

Einige der gestohlenen Werkzeuge und Geräte habe er „verkloppt“, andere verschwundene Dinge wollte er gar nicht gestohlen haben. So wurde er letztlich in 13 Fällen besonders schweren Diebstahls und dreimal nur wegen einfachem Diebstahl verurteilt. 

Auch ein Stehlschaden in Höhe von rund 770 Euro wurde dem Mann zur Last gelegt. Richterin Jacqueline Neubert forderte ihn dazu auf, mit den geschädigten Laubenbesitzern Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, wie hoch der von ihm angerichtete Sachschaden sei. Diesen müsse er dann monatlich mit jeweils 50 Euro zurückzahlen.

Zwei Fälle wurden eingestellt, weil der Angeklagte abstritt, diese Diebstähle begangen und Beschädigungen an Fenstern verursacht zu haben. Zwei neue Fälle, die der Staatsanwältin nunmehr vorlagen, wurden gar nicht erst zur Anklage gebracht, sondern gleich eingestellt.

Per Gerichtsbeschluss wurde dem Mann außerdem ein staatlicher Betreuer zur Seite gestellt, der nun für den verurteilten Einbrecher eine Wohnung suchen und ihn bei der Suche nach Arbeit an die Hand nehmen soll. 

Die staatliche Betreuung hatte Verteidiger Thomas Fischer in die Wege geleitet, nachdem ein Gutachter bei dem Serieneinbrecher ein erhebliches Suchtproblem diagnostiziert hatte. Nach eigenen Angaben, die der 39-Jährige vor etwa einem Monat gegenüber einem Leipziger Psychologen gemacht hatte, konsumiere er seit 20 Jahren jeden Tag bis zu drei Liter alkoholische Getränke, seit etwa zehn Jahren auch Cannabis. 

Außerdem sei vor allem in der Zeit der Taten im vergangenen Jahr auch die Einnahme von Crystal hinzugekommen. Zwar habe er in der Zeit der Untersuchungshaft keinen Zugang zu Alkohol und Drogen gehabt, trotzdem riet der Gutachter zu einer Therapie. „Wenn der Angeklagte aber selbst keiner Therapie zustimmt, dann sehe ich ein Rückfallrisiko von 50 Prozent“, sagte Peter Schönknecht in der Verhandlung am 8. April.

Doch die Einschätzung des Psychologen und die vor rund vier Wochen gemachten Aussagen des Angeklagten über seinen Alkohol- und Drogenkonsum spielten nun bei dem abschließenden Plädoyer der Staatsanwältin und auch bei der Urteilsbegründung des Gerichtes keine Rolle.

Die Vorsitzende beschied dem Angeklagten eine gute Sozialprognose. „Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wieder straffällig werden und in der Untersuchungshaft Zeit hatten, sich über ihr Leben Gedanken zu machen. Vielleicht stellen Sie künftig einfach mehr als einen Wecker, wenn sie morgens aufstehen müssen“, riet die Vorsitzende Richterin dem Mann.