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Verfassungsklage gegen neues Polizeigesetz

Linke und Grüne in Sachsen meinen, das ab 2020 gültige Gesetz verletze zu viele Grundrechte der Bürger. Nun entscheiden die Richter.

Von Gunnar Saft
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© Monika Skolimowska/dpa (Symbolbild)

Im April dieses Jahres verabschiedete der Landtag mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen von CDU und SPD ein neues Polizeigesetz. Vorausgegangen waren der Abstimmung mehrjährige Verhandlungen über das Ausmaß der zusätzlichen Befugnisse, die den sächsischen Polizeibeamten durch das neue Gesetz ab Jahresanfang 2020 zur Verfügung stehen sollen. So erhalten diese künftig vor allem mehr Rechte zur Telefon- und Videoüberwachung. Außerdem werden Sachsens Polizisten im Einsatz nun mit Körperkameras (Bodycams) ausgestattet. Nicht einigen konnte sich die schwarz-rote Koalition auf Onlinedurchsuchungen von Computern sowie auf die Zugriffsmöglichkeit auf verschlüsselte elektronische Nachrichten. Auch gibt es weiterhin keine Kennzeichnungspflicht, durch die einzelne Polizeibeamte zum Beispiel während einer Demo identifiziert werden können.

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