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Verkauf soll die Zukunft der Kliniken sichern

CDU-Kreisrat Dr. Ulrich Reusch schreibt zum Thema Krankenhausverkauf:

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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werben in unlauterer Weise um Unterschriften. Zuerst wird ohne Skrupel das geschützte Symbol des Roten Kreuzes zur Werbung für das Bürgerbegehren missbraucht, das dann geschwind in ein „grünes Kreuz“ verwandelt wurde. Immerhin, die neue Farbe passe auch besser, sei die Initiative doch vor allem von den Grünen um Kreisrat und Stadtrat Rudolph Haas gesteuert. Jeder, der unterschreibt oder Listen auslegt, sollte eigentlich wissen, dass er damit Wasser auf die Mühlen von Grünen, PDS und SPD leitet.

Die rot-grünen Vorkämpfer des Bürgerbegehrens nutzen jede Gelegenheit, den vor- oder außerpolitischen Raum für ihre parteipolitischen Zwecke zu instrumentalisieren. So seien, zum Teil auch mit Erfolg, insbesondere caritative und kirchliche Einrichtungen gedrängt worden, die Unterschriftslisten auszulegen, um damit dem Begeh-ren Glaubwürdigkeit zu verleihen und Unterstützer zuzuführen. Kirchliche Einrichtungen oder freigemeinnütziger Träger sollten stets die gebotene Neutralität wahren.

Inhabern von Ladengeschäften, z. B. in Radebeul, falle es natürlich schwer, sich dem Ansinnen, Unterschriftslisten auszulegen, zu verschließen: Wer sagt schon nein, wenn er aufgefordert wird, – angeblich – zum Erhalt des Radebeuler Krankenhauses beizutragen?

Aber genau das ist der Punkt: Die Werber für Unterschriften suggerieren, wie mir wiederholt berichtet wurde, dass die stationäre medizinische Versorgung bedroht sei. Das Gegenteil ist aber richtig: Der Landkreis, der Landrat und die Mehrheit des Kreistages, verfolgen mit der mehrheitlichen Beteiligung eines Partners – ob privat, freigemeinnützig oder kommunal ist dabei noch zu entscheiden – gerade das Ziel, die Elblandkliniken an ihrem beiden Standorten Meißen und Radebeul langfristig zu sichern. Leute werden bewusst und systematisch für dumm verkauft, damit sie unterschreiben!

Keinerlei Verständnis hätte ich dafür, wenn Unterschriftslisten auch in Amtsstuben von Städten oder Gemeinden auslägen. Das wäre eine grobe Verletzung der Neutralität. Schließlich hätten die Städte und Gemeinden die Unter-schriften des Begehrens zu prüfen und wären im Falle eines Bürgerentscheids die neutralen Stellen, wo der Bürger mit ja oder nein abstimmen könne.

Also dürfe dort nicht vorher um Unterschriften geworben werden. Um das festzustellen, brauche ich kein Regierungspräsidium oder Innenministerium, sondern nur meinen klaren Menschenverstand.

In Sachsen gibt es sehr strikte Regelungen für die Neutralität der Kommunen und ihrer Amtsträger. Ich habe noch in lebhafter Erinnerung, dass Bürgermeister von der sächsischen Kommunalaufsicht gemaßregelt wurden, weil sie sich unter Verwendung ihrer Amts- und Berufsbezeichnung, die sie aber sonst auch privat führen dürfen, etwa bei Landratswahlen für einen bestimmten Kandidaten ausgesprochen hätten. Diese sehr re-striktive Haltung der Kommunalaufsicht muss dann auch für Bürgerbegehren gelten, die sich auf Beschlüsse eines Kreistages beziehen.“ Dass der Kreis in seinem Amtsblatt die Beschlüsse des Kreistages erläutere, sei rechtmäßig und legitim, könne also keine Verletzung der Chancengleichheit darstellen. Der Kreistag des Landkreises Meißen hat als die demokratisch gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einen Beschluss gefasst, bis zur letzten Beschlussfassung übrigens einmütig. Darüber umfassend zu unterrichten, ist gerade die Aufgabe eines Amtsblattes. Warum sollte man es sonst überhaupt lesen?

Bürgerinformationen im Amtsblatt können nicht als Argument dafür herhalten, die rot-grünen Trojaner des Bürgerbegehrens in die Amtsstuben von Städten und Kommunen zu lassen.