Dresden. Sachsens Staatsregierung gerät wegen der geplanten Verschärfung von Sicherheitsauflagen erneut in die öffentliche Kritik.
Nach dem Polizeigesetz, das in Teilen vom Verfassungsgerichtshof gestoppt worden war, hat das Kabinett diese Woche einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Ausweitung von Personalüberprüfungen in sicherheitsgefährdeten Arbeitsbereichen vorsieht. Laut dem so genannten „Sicherheitsüberprüfungsgesetz“ sollen dort künftig nicht nur einzelne Mitarbeiter vom Verfassungsschutz und der Gauck-Behörde einer Kontrolle unterzogen werden, sondern in bestimmten Fällen auch deren Ehegatten und Lebenspartner. Die Kontrolle der Angehörigen soll auch erfolgen, wenn diese selber in anderen Berufen tätig sind.
Zusätzlich ist in dem Gesetz eine Ausweitung der Personalüberprüfungen, die bisher vor allem im Luftfahrtunternehmen und atomtechnischen Anlagen üblich sind, auf alle „sensiblen Bereiche von lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen“ in Sachsen vorgesehen. Kritiker halten dem entgegen, dass auch Krankenhäuser oder Betriebe mit spezieller Güterproduktion unter diese Vorgabe fallen und damit ein unverhältnismäßig großer Teil der Bevölkerung. „Prinzipiell lässt sich damit jeder und alles überprüfen“, so die Kritik der SPD-Landtagsfraktion. Mit Verweis auf den Verfassungsgerichtshof kündigte man Widerstand gegen das neue Landesgesetz an.
Innenminister Horst Rasch (CDU) verteidigte die Pläne mit Hinweis auf die Terroranschläge in den USA, die strengere Sicherheitsauflagen notwendig machen würden. Ein Ministeriumssprecher verwies zudem darauf, dass Ehegatten und Lebenspartner der betroffenen Mitarbeiter vor ihrer Überprüfung informiert werden und diese auch ablehnen könnten. (SZ/gs)