Von Carola Lauterbach
Das Kultusministerium bleibt dabei: In Sachsen besteht Schulpflicht, und Verstöße werden nicht toleriert. Das gelte natürlich auch im Falle jener 22 Schüler, deren Eltern ihnen den Besuch öffentlicher Schulen aus religiösen Gründen verweigern (die SZ berichtete). Blieben die Eltern nach Gesprächen mit Schulbehörden, Jugend- und Sozialämtern uneinsichtig, würde restriktiv vorgegangen.
Da es sich um Kinder handele, so Kultussprecher Andreas Kunze, müsse stets um Kompromisse gerungen werden. Die Schulbehörden würden „begrenzt Akzeptanz“ zeigen, wenn Eltern nachgäben und ihren Kinder wieder den Schulbesuch ermöglichten. In solchen Fällen würde darüber nachgedacht, die Kinder eventuell von „Sequenzen des Unterrichts“ zu befreien. Insbesondere wegen Sexualkunde oder der Evolutionstheorie lehnen christliche Fundamentalisten den Schulbesuch ihrer Kinder ab. Sie unterrichten sie stattdessen selbst.
Das ist für die Grünen-Landtagsabgeordnete Astrid Günther-Schmidt nicht akzeptabel. Es sei auch nicht hinnehmbar, sagt sie, „pädagogisch unqualifizierten Eltern die Bildung zu überlassen, denen es nicht gefällt, dass die Schöpfungslehre nicht im Biologieunterricht vorkommt“.
„Kollektives Eremitentum“
Auch in der Sächsischen Landeskirche gibt es kein Verständnis für jenes „Feld kollektiven Eremitentums“, wie Sprecher Matthias Oelke erklärt. Es sei in höchstem Maße gefährlich für die Heranwachsenden, ihnen im geschützten Raum Bildung frei von vermeintlich schädlichen Einflüssen angedeihen zu lassen.
Dass die Zahl der Schulverweigerer aus religiösen Motiven größer sei als angenommen, wie der Filmautor Tilman Jens der SZ sagte, sei nicht auszuschließen, heißt es dazu aus dem Kultusministerium.