Von Daniela Pfeiffer
Familienangehörige von Klaus-Dieter H. waren schon bei der Urteilsverkündung im Januar in Tränen ausgebrochen. Der Busfahrer Rainer K. war bei einem gewagten Überholmanöver auf der S 148 zwischen Großschweidnitz und Kottmarsdorf mit dem Auto des damals 37-jährigen Polizisten H. zusammengeprallt. H. starb bei dem Unfall. Der Busfahrer bekam eine Bewährungsstrafe – aus Sicht der Familie ein viel zu mildes Urteil.
Jetzt geht Rainer K. in Berufung. Er will auch die drei Jahre Bewährungsstrafe nicht akzeptieren und fordert, diese in eine Geldstrafe umzuwandeln. Am kommenden Dienstag findet die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Görlitz statt. „Die Verhandlung beschränkt sich lediglich auf das Strafmaß“, erklärt Richter Martin Bohner, der die Akte auf dem Tisch hat. Der Fall wird also nicht noch einmal komplett neu aufgerollt.
Die Mutter des Getöteten versteht die Welt nun erst recht nicht mehr. Nach dem Urteil vom Januar hatte sie sich an den sächsischen Innenminister Horst Rasch, an Justizminister Manfred Kolbe und an den ehemaligen Innenminister Heinz Eggert gewandt. „Sie haben zwar alle geantwortet und den Fall bedauert, konnten aber auch nicht viel machen“, sagt Helga H. „Gegen diese Justiz kommt man nicht an. Deshalb erwarten wir auch von der Berufungsverhandlung nicht viel. Wir gehen zwar am Dienstag hin, aber wir machen uns nichts vor.“
Der Anwalt der Familie H., Michael David, meint zur Berufungsverhandlung: „Was soll man dazu noch sagen? Es ist Rainer K.‘s gutes Recht, alles zu versuchen.“