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Verwirrung um Elternbeiträge

Ab Mai werden wieder Elternbeiträge erhoben. Aber nicht für alle und nicht in voller Höhe. Vorerst.

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Auch in Lommatzsch hat das große Rechnen um die Elternbeiträge begonnen. Vieles ist noch unklar.
Auch in Lommatzsch hat das große Rechnen um die Elternbeiträge begonnen. Vieles ist noch unklar. © Fotostand

Lommatzsch. Wegen der Corona-Krise sind Kindereinrichtungen geschlossen, es wird nur eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, durchgeführt. Doch was ist mit den Elternbeiträgen für die anderen Kinder? Nicht nur in Lommatzsch ist in dieser Frage und wegen möglicher Erstattungen durch den Freistaat  vieles unklar. 

"Der Freistaat hat kommuniziert, dass zwischen dem 18. März  und dem 17. April keine Elternbeiträge zu erheben sind. Wir haben den Elternbeitrag für den Monat März vollständig erhoben, dafür aber den Monatsbetrag für April nicht eingezogen. Diese Lösung fanden wir für sowohl für die Eltern als auch  für die Verwaltung einfach und praktikabel", sagt Bürgermeisterin Anita Maaß (FDP).  

Im Stadtrat wurde in der Sitzung vom 7. Mai  dazu beraten und beschlossen, dass ab dem Monat Mai wieder Elternbeiträge erhoben werden. Allerdings zahlen vorerst nur die Eltern die Hälfte des vertraglich vereinbarten Elternbeitrags, deren Kinder in der Notbetreuung sind. "Wir werden dabei keine Verrechnung von einzelnen Tagen vornehmen. Sind Kinder zwar für die Notbetreuung angemeldet, aber tatsächlich nicht anwesend, sind diese Kinder für uns quasi im Urlaub", so die Bürgermeisterin. Eine Auswirkung auf den Elternbeitrag habe das nicht. Der hälftige Monatsbeitrag werde gemäß Bescheid fällig.  

Ab Mai erhebt die Stadt die halben Elternbeiträge auch für alle Kinder der 4. Klassen, für die es einen Betreuungsvertrag im Hort gibt. Zwar sollen sie auch während der Hortzeit in der Schule bleiben, dafür übernehmen aber die Hortnerinnen die Notbetreuung der Kinder der 1. bis 3. Klassen ganztägig. Damit kooperieren Schule und Hort bezüglich des Mitarbeitereinsatzes.  Für Kinder, die für den Monat Mai keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, zieht die Stadt vorerst weiterhin keinen Elternbeitrag ein, obwohl die Betreuungsverträge bestehen bleiben.  

Sollten auch die Kinder, die bisher nicht in der Notbetreuung waren, schrittweise im Mai in die Grundschule oder in die Kindereinrichtung zurückkehren können, werde voraussichtlich erst ab Monat Juni wieder der normale Beitrag erhoben. Sollten sich in den nächsten Tagen neue gesetzliche Regelungen ergeben oder Informationen über die Höhe des Erstattungsbetrages des Freistaates an die Kommunen, seien auch rückwirkend Änderungen der Elternbeiträge möglich. 

Einen rückwirkenden Einzug von vorerst nicht erhobenen Elternbeiträgen für Mai von allen vertraglich gebundenen Eltern müsse sich die Stadt ebenso vorbehalten, wie mögliche Rückerstattungen von bereits gezahlten Beiträgen an die Eltern. Momentan sei  für die Stadt die Situation immer noch nicht abschließend geklärt, so Anita Maaß. (SZ/jm)

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