Von Ina Förster
Kraftfahrer müssen sich ab 1. Mai mit einigen Neuigkeiten abfinden. Die Flensburger Punktekartei wird nach über 50 Jahren reformiert. Das bringt viele Vorteile, aber auch reichlich neue Regeln mit sich, die man erst einmal durchschauen muss. Auch die Kamenzer Fahrlehrer mussten aus dem Grund noch einmal die Schulbank drücken. Das taten sie übrigens gemeinsam, was durchaus Seltenheitswert hat. Die SZ informieret sich bei Volker Höhn von der gleichnamigen Fahrschule aus Elstra zum Thema. Das sind die Fakten:

Das alte System war sehr undurchsichtig und längst überholt
Volker Höhn weiß, wovon er spricht, denn er hat täglich mit dem Straßenverkehr zu tun: „Das alte System hatte viele Jahrzehnte auf dem Buckel, die Tilgungsfristen der Punkte waren überhaupt nicht mehr tragbar. Kein Mensch sah da durch, vor allem Anwälte w
Es gibt weniger Punkte, die es aber dafür gefährlich in sich haben
Bisher lag die Obergrenze bei 18 Punkten in Flensburg. Die musste man sich erst einmal „erarbeiten“. Bald wird der Führerschein bereits ab acht Punkten entzogen. Das ist neu. Und das wird hart. Konnten bisher bis zu sieben Punkte auf einen Schlag anfallen, sind es in Zukunft nur noch drei bei Verkehrsstraftaten. Gefährliche Verschärfungen gibt es unter anderem beim Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer oder die nicht zureichende Sicherung von Kindern im Auto. Beides wird künftig mit einem Punkt geahndet. Plus 60 € Geldstrafe (vorher 40 €). Die Bußgelder steigen prinzipiell. Allerdings führt nicht jedes Verkehrsdelikt, das mit einem Bußgeld von mindestens 60 € belegt wird, automatisch zu einem Eintrag im Register. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.
Tilgungshemmung ist kein Thema mehr, jedes Delikt verjährt für sich
Neu ist jedoch nicht nur die Punkte-Bewertung, sondern vor allem die Tilgung von Punkten, bestätigt Volker Höhn. „Und hier wird es interessant für die Kraftfahrer!“ Bisher führte ein neuer Verkehrsverstoß, der mit Punkteeintrag verbunden war, zur Tilgungshemmung für die bereits gesammelten Punkte. Das erschwerte den Abbau gewaltig. Nach neuem Recht gibt es diese nicht mehr. Jedes Delikt verjährt für sich. Ein weiterer Vorteil, ist man sich einig.
Dafür werden Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten etwas länger
Nach dem neuen System verlängern sich allerdings die Tilgungsfristen. Bislang galt bei Ordnungswidrigkeiten eine Tilgungsfrist von zwei Jahren, bei Straftaten waren es sogar fünf beziehungsweise zehn Jahre. Ab dem 1. Mai 2014 gelten Tilgungsfristen von zweieinhalb, fünf und zehn Jahren.
Bereits vorhandene Punkte werden vom Kraftfahrt-Bundesamt umgerechnet
„Was sich vielleicht einige wünschten, tritt nicht ein: Eine generelle Amnestie, also einen Erlass von bereits vorhandenen Punkten in Flensburg, beinhaltet die Reform nicht“, so Höhn. Nur die Punkte für alte Verkehrsdelikte, die nach dem neuen System zu keinem Eintrag mehr geführt hätten, werden gelöscht. Das betrifft zum Beispiel Punkte für Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen oder unerlaubtes Befahren von Umweltzonen. Die alten Einträge rechnet das Kraftfahrt-Bundesamt ansonsten generell mithilfe einer Tabelle um: So werden zum Beispiel aus acht bis zehn alten Punkten vier Punkte im neuen System. Eine Auskunft über den aktuellen Punktstand erhält jeder kostenlos beim Amt.
Schnell zum Punkteabbau-Seminar – Fahrschulen boomen derzeit
Bisher konnten Verkehrssünder im sogenannten Punkteabbau-Seminar ihr Register bereinigen. Wer acht Punkte oder weniger hat, kann in den nächsten Wochen immer noch vier davon tilgen; bei neun bis dreizehn Punkten sind es zwei. Deshalb haben die Fahrschulen aktuell viel zu tun. „Bei uns ist die Fahrschule Marx in Kamenz die zentrale Anlaufstelle dafür. Der letzte Kurs nach dem alten Recht startet am 11. April. Es gibt noch wenige Restplätze“, sagt Höhn. Lohnen kann sich das allemal: Wer schon mit vier Punkten in das neue System reingeht und noch ein paar Mal beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, ist beizeiten den Lappen los.
Neu: Fahreignungsseminare zum Punkteabbau künftig allein buchbar
Eine Änderung gibt es auch beim Fahreignungsseminar. „Bislang musste eine Gruppe von mindestens sechs Teilnehmern zusammenkommen, um ein Punkteseminar anzubieten“, so Volker Höhn. Künftig kann jeder sogar ganz alleine eines buchen. Das wird zwar teuer (bis zu 500 Euro), aber vielen ist die Fahrerlaubnis einiges wert. Hat man „nur“ bis zu fünf Punkte, darf man übrigens künftig alle fünf Jahre einen freiwillig abbauen.