Von Klaus Heyde
Vier Personen aus Gemeinden im Nordosten des Kreises erstatteten vor etwa zwei Jahren Anzeige gegen Peter F. Der im Versicherungsgewerbe Tätige hatte Bekannte beziehungsweise Versicherungskunden mit außerordentlichen Zinsversprechen von sieben bis zehn Prozent geködert; Geldanlagen bei ihm zu tätigen. Insgesamt waren über 30 000 Mark auf das Konto seines Büros geflossen. Als die Betreffenden aus diversen Anzeichen heraus misstrauisch wurden, entschlossen sie sich, zur Polizei zu gehen.
Dresdener wurdezwangsvorgeführt
Die Verhandlung vorm Amtsgericht Pirna begann mit drei Stunden Verspätung. Der Dresdener musste zwangsweise vorgeführt werden. Aus späteren Zeugenaussagen der Geschädigten war analoges Verhalten herauszuhören: Peter F. war für sie nicht mehr greifbar, ließ sich am Telefon verleugnen, als sie ihn mit ihren Fragen beziehungsweise Forderungen nach teilweiser Rückzahlung erreichen wollten.
Selbst sein Rechtsanwalt bescheinigte ihm heute, den Kopf in den Sand gesteckt und ihn nicht im erforderlichen Maße informiert zu haben. Bei aller Schwere der Beweise, welche der Angeklagte ohne weiteres anerkannte, sollte es doch kein kurzer Prozess werden. Der 55-Jährige wies jegliche Bereicherungsabsicht von sich.
Er überraschte und beeindruckte das Gericht mit einer hektischen Schilderung der Verhältnisse an seiner Dresdener Agentur, in der er als „freier“ Mitarbeiter tätig war. Danach war er alles andere als frei in seine Entscheidungen, musste sich an die „Regieanweisungen“ seines Agenturleiters halten. Als sich 1999 Stornierungen und Provisionsrückzahlungen häuften, geriet er immer mehr unter finanziellen Druck und sah sich angeblich undurchsichtigen beziehungsweise fragwürdigen Forderungen konfrontiert. Und er folgte den Eingebungen seines „Meisters, Bares einzutreiben“. In welchem Verhältnis er zu ihm stand, kann die folgende Äußerung belegen:
Obwohl er diesen Mann bezichtigte, ihn in die Bredouille gebracht zu haben, der geistige Urheber der kriminellen Geldanlage zu sein und letztlich der Empfänger des eingegangenen Geldes zu sein, bescheinigte er ihm, „ein genialer Kopf“ zu sein. Mit anderen Worten: ein gewiefter, mit allen Wassern gewaschener und ihm geistig überlegener Versicherungsprofi.
Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass ihn besagter Chef Ende 1999, nachdem er fünf Jahre für ihn tätig war, wegen zunehmender Erfolglosigkeit formell vor die Tür setzte, ihm aber dennoch ein Hintertürchen offen hielt. Er räumte ihm ein, sich an seine Agentur wenden zu können, wenn er sichere und lohnende Geschäften in petto haben sollte.
Mitschuld des früherenChefs wird untersucht
Erwähnenswert auch die Aussage eines Zeugen. Der bescheinigte dem Gericht, in früheren Zeiten durchaus zufrieden mit den Beratungsleistungen des Versicherungsvertreters F. gewesen zu sein. Nach einer fünfstündigen Verhandlung musste Richter Andrae einräumen, heute zwar eine Menge gelernt zu haben, jedoch zu keinem Urteil kommen zu können.
Nach dem Gehörten gilt es nunmehr neuen Ermittlungsansätzen nachzugehen, um die Frage zu klären, in welchem Maße den früheren Chef des Peter F. eine Mitschuld trifft.