Die Zeiten, als Sebastian A. nachts heimlich durch die Johannstadt schlich, um „Mörder“ auf die Moschee des „Marwa-El-Sherbini-Kultur- und Begegnungszentrums“ zu schmieren, sind vorbei. Der 41-jährige Frührentner scheint sich auch nicht mehr damit zu begnügen, in sozialen Medien den Holocaust zu verharmlosen. Inzwischen beleidigt der Deutsche Mütter, die mit ihren Kindern durch den Hauptbahnhof laufen, von Angesicht zu Angesicht.
A. ist regelmäßiger Pegida-Gänger, war erst im August im Fernsehen zu sehen, als er gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel demonstrierte. Auf seinem Plakat hielt er Merkels – blutverschmierte – Raute in den sächsischen Himmel und gab Interviews.
Seit Dienstag steht der Mann wieder vor dem Amtsgericht Dresden – wegen Beleidigungen und Widerstands gegen Polizisten. Laut Anklage hat er im September 2017 eine 25-jährige Muslima als „Scheiß Moslem“ und mit weit derberen Schimpfworten beleidigt. Im Dezember erhielt er bei einer Demo am Landtag einem Platzverweis und soll Polizisten beleidigt und gestoßen haben, als sie ihn von dem Vorplatz schoben.
A. bestreitet alle Vorwürfe. Am Landtag habe er nicht an der Demo teilgenommen, sondern nur eine Petition der Demonstranten unterschreiben wollen. Er habe sich daher nicht angesprochen gefühlt, als er den Platz verlassen sollte. Das Video der Polizei zeigt, wie er Beamte schubst und einen „du Peilerheini“ nennt. Das sei keine Beleidigung, sondern ein Spitzname: „Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, fahre ich schnell aus der Haut.“ Die Frau im Bahnhof habe ihn zuerst „Nazi“ genannt, obwohl er doch gar keiner sei.
Die Zeugin schilderte, A. habe im Vorbeigehen „Moslem-Schlampe, verpiss dich aus meinem Land!“ geschimpft. Es folgten weitere Beleidigungen wie „Sozialschmarotzerin“. Die 25-jährige Libanesin lebt seit Jahren in Deutschland und arbeitet in einer Studentendruckerei. Sie war mit ihren beiden Kindern (3, 6) auf dem Heimweg. Noch im Bahnhof sprach sie einen Polizisten an, um sich gegen die Beleidigungen zu wehren. Am meisten habe sie geärgert, dass A. keine Rücksicht auf ihre Kinder genommen habe. Der Prozess wird fortgesetzt.