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Vor dem Knöllchen kommt das Gespräch

Großenhain macht mit einem Verwarngeldkatalog gegen Schmutzfinken mobil. Für Meißen ist das kein Aktionsthema. Gegen Unordnung und Verschmutzung sind die Regeln in der Polzeiordnung festgeschrieben. Ein Katalog lässt keinen Spielraum.

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Von Margarethe Weber

Die Nachbarstadt hat angekündigt, einen Verwarngeldkatalog zu beschließen. Mit diesem Katalog habe die Verwaltung ein Instrument in der Hand, das ungesehen der Person für alle Verursacher gelte, hieß es aus dem Großenhainer Rathaus. Die Bürger sollen damit konsequent auf die zu erwarteten Geldbußen hingewiesen werden. „Wir wollen nicht abzocken“, sagt die Ordnungsamtschefin Karla Thiel.

Auf die Großenhainer Aktion reagiert der Meißner Ordnungsamtsleiter Eberhardt Seifert überrascht. „Wir haben das alles schon in der Polizeiverordnung geregelt“, hält er dagegen. Auch Meißen sehe sich nicht als Abzocker, wenn Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung geahndet werden. Einen Verwarngeldkatalog aufzustellen, hält Seifert für ein falsches Signal. Jede Ordnungswidrigkeit ist ein Einzelfall und bedarf der Einzelfallprüfung, erklärt er. Es mache deshalb keinen Sinn, jedes Vergehen mit einer konkreten Summe zu benennen. „Der Rahmen für die einzelnen Positionen ist in der Polizeiverordnung festgelegt und kann nachgelesen werden“, sagt er. Man müsse nach der Schwere des Anstoßes differenzieren. „Ich kann nicht jemanden, der einmal beim Autowaschen auf der Straße erwischt wurde, mit dem gleichen Bußgeld bestrafen wie einen, der das immer wieder tut“, sagt Seifert. Der Ermessensspielraum müsse für die Verwaltung bleiben.

Tägliche Rundgänge

durchs Revier

Statt einen Bußgeldkatalog zu veröffentlichen, setzt der Ordnungsamtschef auf präventive und erzieherische Maßnahmen. Bevor das Bußgeld durch ein Verfahren eingetrieben wird, sollen die Bediensteten mit den Verursachern reden. Täglich ergeben sich solche Gespräche bei den Rundgängen des städtischen Ordnungsdienstes. Die Kontrollen richten sich unter anderem auf das Erfassen stillgelegter Fahrzeuge, Müllsammelstrecken, wilder Plakatierung, Reinigung von Gehwegen sowie die Begutachtung von Hundestrecken. Trifft der Ordnungsdienst beispielsweise auf einen Plakatkleber ohne Genehmigung, wird er zum Entfernen des Plakats aufgefordert. „Meistens fruchtet das persönliche Gespräch.“

Erfolg sieht der Amtschef auch beim Bekämpfen der Taubenplage. Statt gegen das verbotene Füttern wilder Tauben durch Bestrafen vorzugehen, habe die Stadt das Problem mit den Hauseigentümern lösen können, auf dessen Grundstücken sich die Vögel aufhielten. „Seit die Dächer umgerüstet wurden, haben wir die Taubenplage einigermaßen im Griff“, sagt Seifert.

Doch nicht jeder Bürger geht auf das Gespräch mit den Bediensteten ein, dessen ist sich der Amtsleiter sicher. Gegen Hartgesottene, denen eindeutig der Verstoß nachgewiesen werden kann, wird Anzeige erstattet. Im vergangenen Jahr wurden 322 Verfahren allein für vier Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Das meiste Verwarngeld gab es für nicht erfüllten Winterdienst.