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Vorbestrafter als Schläger vor Gericht

Ein junger Mann aus Neusalza-Spremberg steht trotz Haft vor dem Richter. Seine Strafe wird verlängert. Dagegen geht er in Berufung.

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© dpa

Von Rolf Hill

Neusalza-Spremberg/Zittau. Mit einer weiteren Haftstrafe endete die Hauptverhandlung am Amtsgericht Zittau gegen einen 23-Jährigen aus Neusalza-Spremberg, der gegenwärtig eine Freiheitsstrafe absitzt. Der junge Mann wurde der gefährlichen Körperverletzung beschuldigt, die er gemeinsam mit einem noch immer Unbekannten begangen haben soll. Das Ganze soll sich sinngemäß wie folgt abgespielt haben: Der spätere Geschädigte war nach dem Besuch des Zittauer Stadtfestes im Juli 2016 mit dem Zug nach Hause gefahren. Gegen 23.30 Uhr ging er vom Bahnhof Neusalza-Spremberg aus zu Fuß nach Hause. Als er die Straße An der Spree erreichte, wurde er von beiden Tätern, die nach seinen Angaben mit dem Auto gekommen waren, angegriffen und ins Gesicht geschlagen. Als er floh, nahmen sie die Verfolgung auf und stellten ihn bei der 2. Oberschule. Wieder gab es Schläge ins Gesicht. Als er zu Boden ging, bekam er Tritte in die Nierengegend und gegen den Kopf. Er erlitt Verletzungen an der Schläfe und ein Nierentrauma, sodass er drei Tage im Krankenhaus verbringen musste.

Bis zum Ende des zweitägigen Prozesses gestand der Angeklagte die Tat nicht. Er sei zu dieser Zeit Gast einer in der unmittelbaren Nähe stattfindenden Grill-Party gewesen. Das hatten tatsächlich Zeugen bestätigt, konnten sich aber nicht zweifelsfrei daran erinnern, ob der Angeklagte kurzzeitig verschwunden und später wieder aufgetaucht war. Zur Untermauerung dieser Vermutung hatte Staatsanwältin Heike Korowiak dem Gericht unter Vorsitz von Richter Gisbert Oltmanns Ablichtungen der entsprechenden Örtlichkeiten vorgelegt. Daraus ging hervor, dass es von der Party bis zum Tatort nur ein Katzensprung gewesen sein dürfte. Wie so oft bei derartigen Verhandlungen beriefen sich einige Zeugen auf ihr mangelndes Erinnerungsvermögen aufgrund des damals genossenen Alkohols oder der inzwischen vergangenen langen Zeitspanne. Trotz allem hatte sich für die Staatsanwältin der Tatvorwurf gegen den mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten bestätigt. Sie beantragte für diese Tat eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Da aber das Urteil über die zurzeit vom Angeklagten abgesessene Haft mit einbezogen werden müsse, beantragte sie, daraus eine Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten zu bilden.

Völlig anderer Meinung war der Verteidiger. Er glaube zwar nicht, dass sich der Geschädigte die Geschichte ausgedacht habe, erklärte Rechtsanwalt Christian Penning, denn immerhin seien ja dessen Verletzungen real. Aber trotzdem habe ja sein Mandant ein Alibi in Form der Grill-Party. Der Verteidiger wies darauf hin, dass der Geschädigte zum Tatzeitpunkt selbst alkoholisiert war. Außerdem habe dieser in der Vergangenheit psychologische Auffälligkeiten wie Wahnvorstellungen gehabt. Für ihn komme deshalb nur ein Freispruch infrage.

Diese Probleme hatte auch Staatsanwältin Korowiak nicht negiert, erklärte aber, dass es sich dabei nicht um Verfolgungswahn oder ähnliche Dinge handele. Der Geschädigte sei hingegen ein Hypochonder, der sich immer wieder neue Krankheiten ausdenke. Aber das habe mit diesem Tatbestand nichts zu tun. Am Ende folgte das Gericht ihrem Antrag, hob das letzte Urteil über ein Jahr Freiheitsstrafe auf und verhängte stattdessen eine neue Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Das heißt, dass der Angeklagte im Falle der Rechtsgültigkeit des Urteils nicht entlassen, sondern vier Monate länger in der JVA sitzen müsste. Allerdings hatte der Verteidiger noch im Gerichtssaal angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Damit würde das Ganze dann in zweiter Instanz am Landgericht Görlitz verhandelt.