VW-Dieselskandal hält Landgericht in Atem

VW-Dieselskandal und kein Ende. Hunderttausende Dieselfahrer hatten geklagt. Eine Musterfeststellungsklage endete im Februar mit einem Vergleich zwischen Volkswagen und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen – zumindest für diejenigen, die ihren VW-Diesel 2015 oder früher gekauft hatten.
VW zahlt den Klägern je nach Fahrzeug zwischen 1.350 und 6.257 Euro, ohne das ein Fahrzeugführer einen konkreten Schaden, den er durch den Kauf eines solchen Dieselfahrzeugs erlitten hat, nachweisen muss. Der Großteil der 260.000 Kläger hat den Vergleich inzwischen angenommen. Am Landgericht Görlitz aber türmen sich nach wie vor die Aktenberge mit Verfahren zum VW-Dieselskandal. Allein in dieser Woche standen und stehen 23 (!) Verfahren im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal auf der Tagesordnung.
Um das zu verstehen, braucht es einen kleinen Ausflug in die Geschichte: 2015 musste Volkswagen eingestehen, eine verbotene Abschalteinrichtung in die Motorsteuerung der Dieselfahrzeuge eingebaut zu haben, die dafür gesorgt hatte, dass die strengen Abgasnormen insbesondere für Stickoxide auf dem Prüfstand erfüllt werden, anders als bei einer ganz normalen Fahrt.
VW hatte zwar aus eigener Sicht den Schaden mit einem Softwareupdate aller Fahrzeuge behoben, aber eine Klagewelle setzte ein – auch angeheizt von großen, auf Schadenersatzklagen spezialisierten Anwaltskanzleien, die vor allem rechtsschutzversicherten Kunden risikolos hohe Entschädigungszahlen versprachen. Ein Teil der klagenden Dieselfahrer schloss sich jener Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen an.
Nicht VW-Fahrer bei Sammelklage dabei
Aber eben nicht für alle Fälle, vor allem nicht für jene, die ihr Auto erst nach 2015 gekauft haben, nachdem der VW-Dieselskandal schon in aller Munde war und die Autos besonders preisgünstig abgegeben wurden. Ungeklärt bleibt die rechtliche Lage auch für diejenigen, denen drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals nicht ausgereicht haben, um eine Klage einzureichen.
"Einer ganze Reihe von Gerichtsprozessen bei uns liegt zugrunde, dass die Fahrzeuge erst 2016 oder später gekauft wurden oder die Klagen erst nach 2018 erhoben und damit die Frist zur Klageeinreichung aus Sicht des Gerichts überschritten wurde", sagt Viola Preuß, Pressesprecherin der Zivilabteilung am Landgericht Görlitz. Diese Verfahren bleiben auch nach dem BGH-Urteil erhalten. Und diese Klagen werden, so ist aus Justizkreisen zu hören, am Landgericht Görlitz überwiegend abschlägig beschieden.
Dazu kommt eine Corona-Sondersituation: Das Landgericht hatte in den vergangenen Wochen eine ganze Reihe von Dieselskandal-Verfahren angesetzt. Schließlich seien die Corona-Abstände in den Verhandlungssälen gut einzuhalten, weil bei den Dieselskandal-Verfahren fast ausschließlich nur Richter und die zwei Rechtsanwälte für Kläger und Beklagte anwesend seien, nahezu nie die Kläger selbst, Zeugen oder andere Prozessbeteiligte.
Corona hat Anteil an Dauerthema
Aber in einigen Fällen erschienen die Kläger-Rechtsanwälte einfach nicht, mit Verwies auf Corona. Es ergingen laut Informationen aus dem Görlitzer Landgericht einige Säumnis-Urteile, die jetzt wiederum angefochten werden. Fazit: Der VW-Dieselskandal wird die Gerichte noch lange beschäftigen.
Darüber hinaus gibt es aber Tausende Verfahren, die als Einzelklagen oder Sammelklagen geführt werden. Insgesamt gibt es laut VW in Deutschland noch 73.000 Klagen - einige davon auch am Landgericht Görlitz, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Allein MyRight soll Verfahren von rund 45.000 Dieselfahrern führen, die die Firma gebündelt hat. Alle Beteiligten schauen gespannt auf den 25. Mai. An diesem Tag, so hat es der Bundesgerichtshof angekündigt, wird er ein richtungsweisendes Urteil in einem Einzelfall sprechen.
Geklagt hatte ein Fahrer eines VW Sharan, der sein Auto 2014 für 31.500 Euro unter dem Eindruck der besonders eindrücklichen , umweltfreundlichen US-Werbung gekauft hatte. Der BGH hat vorab schon angedeutet, dass dem Kläger ein Schaden entstanden sei, anders als es Volkswagen sieht. Der BGH könnte der Entscheidung der Vorinstanz, 26.000 Euro Entschädigung minus einem Nutzungsvorteil, folgen. Das Urteil wird Signalwirkung für viele Fälle an den Landes- und Oberlandesgerichten haben.
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