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Waffenbesitzer muss Strafe zahlen

Zum wiederholten Mal erscheint der Mann nicht vor Gericht. Das wird nun teuer für ihn.

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Von Rolf Hill

Zittau. Vergeblich haben Richter Kai Ronsdorf und Staatsanwalt Rochus Gun auf einen Angeklagten gewartet, der sich wegen Verstoß gegen den Paragrafen 52 des Waffengesetzes vor dem Amtsgericht verantworten sollte. Der Beschuldigte hatte nicht nur ohne Genehmigung eine Schreckschusspistole nebst Magazin und Munition in seinem Besitz, sondern mit der inzwischen beschlagnahmten Waffe auch mehrere Schüsse abgegeben. Bereits während der gegen ihn angesetzten Hauptverhandlung wegen Sachbeschädigung am 17. Juni dieses Jahres glänzte der Angeklagte ohne Entschuldigung durch Abwesenheit. Damals erging ein Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Eine solche Lösung regte Staatsanwalt Gun wieder an. Er beantragte die Aufhebung der ausgesprochenen Sanktion und deren Einbeziehung. Für das Waffendelikt sah er eine Einzelstrafe von 60 Tagessätzen als angemessen an. Darauf, so schlug er vor, sei nun eine Gesamtstrafe von 1 950 Euro zu bilden.

Diesem Antrag schloss sich das Gericht an, und fasste einen dementsprechenden Beschluss. Dieser beinhaltete auch, dass die Pistole samt Zubehör und Munition auf Dauer beschlagnahmt und dem Angeklagten nicht wieder ausgehändigt wird.