Dresden. Die Diskussionen nehmen zu, die Fragen und das Unverständnis. Demgegenüber stehen die Ausnahmesituation und auf deren Grundlage die sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Für den Vereinssport im Freistaat heißt das: Sportplätze, Turnhallen und Schwimmbäder sind geschlossen, mindestens bis zum 3. Mai.