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Warum Bad Muskau die Verträge für diese Garagen kündigt

Der Gehalm hat große städtebauliche Bedeutung für die Parkstadt. Davon zeugen denkmalgeschützte Scheunen, mit denen die Stadt viel vor hat.

Von Sabine Larbig
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Bisher waren die Scheunen am Gehalm nur Garagen. Doch die Mietverträge sind gekündigt. Geplant sind ihr Erhalt, ihre Sanierung nach historischem Vorbild und auch eine künftige Umnutzung.
Bisher waren die Scheunen am Gehalm nur Garagen. Doch die Mietverträge sind gekündigt. Geplant sind ihr Erhalt, ihre Sanierung nach historischem Vorbild und auch eine künftige Umnutzung. © Rolf Ullmann

Man sieht es den vier Gebäuden, die einst als Möbellager und Garagen genutzt wurden, nicht an, dass sie schützenswerte Stadtgeschichte sind. Doch die aus dem 19. Jahrhundert stammenden Stadtscheunen mit Brandmauern und Schlackesteinen am Gehalm, der einstigen Neustadt, dienten ursprünglich der Lagerung von Heu und Stroh, das entweder für die bäuerliche Viehhaltung verwendet oder als Verpackungsmaterial für die Produkte der vielen Töpfereien und Glashütten der Stadt und des Umlandes genutzt wurde. Inzwischen sind die Scheunen denkmalgeschützt. Um sie zu erhalten und irgendwann neu nutzen zu können, stellte die Stadt Bad Muskau gemeinsam mit der Nachbarkommune Krauschwitz 2018 beim sächsischen Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (KSP) einen Antrag – und wurde berücksichtigt.

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