Gibt es eine Maskenpflicht für Busfahrer?

Es ist ein Utensil geworden, das inzwischen zum täglichen Check gehört, wenn man die Wohnung verlässt. Der Mundschutz ist in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Sachsen Pflicht. Seit drei Wochen gilt die Vorschrift - aus Gründen des Infektionsschutzes.
Seitdem reißen die Diskussionen darüber nicht mehr ab. In den Sozialen Netzwerken wird beispielsweise auf den Facebook-Seiten der SZ debattiert, warum Fahrgäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen, die Busfahrer aber nicht. So erklärte etwa eine Leserin, dass es vorbildlich wäre, "wenn auch die Fahrer eine Bedeckung tragen würden".
Umgekehrt hieß es aber auch von Kritikern jeglicher Einschränkungen: Niemand sollte mehr eine Maske tragen müssen. Dazu wird auch mal die Straßenverkehrsordnung zitiert, in der es heißt, dass man als Fahrer sein Gesicht nicht so verhüllen darf, dass man nicht mehr erkennbar ist. Das ist unter anderem bei Blitzerfotos relevant.

Was die Fahrgäste angeht, habe der Regionalverkehr RVSOE aber kaum Spielraum. Die Pflicht ist in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Trotzdem würden aber immer mal wieder Menschen ohne diesen Schutz im öffentlichen Personennahverkehr gesehen. "Es gibt auch Menschen, etwa Asthmatiker, die eine Befreiung von der Pflicht haben", erklärt RVSOE-Geschäftsführer Uwe Thiele.
Er machte aber auch klar, dass seine Mitarbeiter während der Fahrt auf andere Dinge des laufenden Verkehrs zu achten hätten und nicht darauf, dass alle ihre Masken auch aufbehalten. An sich hielten sich alle Fahrgäste an die Vorschrift. Dass jemand im Landkreis aus einem Bus oder einer Bahn verwiesen werden musste, ist ihm nicht bekannt.

Jedem Beschäftigten des RVSOE sei auch eine Mund-Nase-Bedeckung ausgehändigt worden. "Es steht aber jedem Mitarbeiter frei, ob er sie während der Arbeit trägt oder nicht", sagt Thiele. In der Corona-Schutz-Verordnung stehe lediglich, dass Nutzer diesen Schutz tragen müssen, jedoch nicht die Fahrer. Beim Kassieren würden aber einige die Maske tragen. Da sei der empfohlene Abstand von 1,50 Meter schwer einzuhalten. Zurückzuweichen geht auch nicht.
Die allgemeine Pflicht sei aber richtig, weil nie absehbar ist, wie viele Fahrgäste mitfahren. Würde es zu voll, könnten die Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden. Die Beförderung solle aber trotzdem gewährleistet sein.
Mit Spannung wartet der RVSOE auf die Entwicklungen ab dem kommenden Wochenende. Dann sind wieder touristische Übernachtungen möglich, öffnen Kitas wieder und fahren alle Schüler wieder zum Unterricht. "Mit jeder Lockerung der Corona-Maßnahmen hatten wir auch wieder mehr Fahrgäste", sagt Thiele.
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