Warum dürfen wir erst als Letzte öffnen?

Restaurants und Hotels, ja selbst erste Kinos und Fitnessstudios haben wieder geöffnet. Es scheint, als hätte jede Branche ihren Umgang mit der derzeitigen Situation gefunden. Dabei gibt es noch viele Bereiche, die noch nicht mal ihren Fahrplan kennen: Hallenbäder, Saunen, Clubs und Bordelle müssten selbst mit dem besten Hygienekonzept mindestens bis Anfang Juni geschlossen bleiben. Das Gleiche gilt für Volksfeste, Messen und Busreisen. Nur akzeptieren möchten das die verschiedenen Branchen nicht und übertrumpfen sich gegenseitig mit kühnen Konzepten.
Noch kein Euro Umsatz
Eines verbindet fast alle Unternehmen, die von den Corona-Lockerungen ausgeschlossen bleiben: Ihr Angebot lässt sich kaum nach draußen tragen, gut durchlüften ist auch oft nicht drin. Deshalb wird das Infektionsrisiko höher eingeschätzt, denn neben dem Risiko durch Tröpfcheninfektionen gerät die Übertragung durch sogenannte Aerosole – sehr viel kleinere Tröpfchen – immer mehr in den Fokus.
„Wir haben dieses Jahr noch keinen Euro Umsatz machen können“, bedauert Mike Borowsky, Vorsitzender des Dresdner Schaustellerverbandes. Solange der Zulauf zum Gelände reguliert wird, es überall Desinfektionsmittel gibt und sich an den Buden nur zwei bis drei Menschen gleichzeitig aufhalten, spreche nichts mehr gegen Volksfeste. Für den 51-Jährigen sind das allerdings nur theoretische Gedankenspiele: „Zuerst brauchen wir eine Einschätzung, was der Begriff Großveranstaltung überhaupt bedeutet.“ Fickenscher, Präsident der Vereinigung zur Bekämpfung der Viruserkrankungen, kann sich nicht vorstellen, dass ein Volksfest nach derzeitigen Hygienestandards Spaß machen kann.
Wenn es um Lockerungen geht, steht die Clubkultur unter besonderer Beobachtung. „Es ist vielfach bewiesen, dass vollgestopfte Diskotheken ideale Bedingungen für die Verbreitung von Atemwegserkrankungen bieten“, erklärt Fickenscher. Aus Berlin kommt deshalb der Vorschlag, zumindest die Außenbereiche der Clubs wiederzubeleben: Solange alle Gäste einen Mundschutz tragen und über personalisierte Tickets vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden können, stehe der nächsten Party nichts mehr im Weg.
Wenn Fickenscher von solchen Konzepten hört, muss er daran erinnern, dass solche Masken höchstens einen Fremdschutz und kaum einen Eigenschutz bieten und auch das Clubnetz aus Dresden ist nicht ganz so optimistisch und hat erst einmal Sitzkonzerte im Auge. Zuerst müsse grundsätzlich geklärt werden, ob Clubs überhaupt als Konzertspielstätten gelten.
Unzufrieden mit Flickenteppich
Was möglich ist und was nicht hängt auch von den unterschiedlichen Schwerpunkten der Länder ab. Vor allem wenn es um den Fernverkehr geht, stößt das auf Bundesebene auf Kritik: Aus einem Schreiben an den Bundesverband der Omnibusunternehmer geht hervor, dass das Verkehrsministerium höchst unzufrieden mit der derzeitigen Flickenteppich-Situation sei. In Hessen dürfen Omnibusse zum Beispiel wieder Reisen anbieten, allerdings nur, solange jedem Fahrgast mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Was für den Landesverband so unwirtschaftlich erscheint, dass es einem faktischen Verbot wie in Sachsen nahekommt.
Die Omnibusverbände hätte sich sanftere Auflagen gewünscht: Neben Desinfektionsmittel für Personal und Fahrgäste sollte eine erhöhte Luftzirkulation für eine reduzierte Virenlast im Fahrzeug sorgen. Sogar auf einen Mundschutz sollte verzichtet werden können, solange zwischen den Fahrgästen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Besonderes Risiko
Vom Sauna-Bund heißt es, dass Saunaräume aufgrund der hohen Lufttemperatur eine thermische Desinfektion bieten. Zwar verträgt das Coronavirus höhere Temperaturen wirklich nicht lange und über das Wasser im Hallenbad ist eine Übertragung auch höchst unwahrscheinlich, dafür wird das Badewasser viel zu oft aufbereitet. Allerdings besteht vor allem in geschlossenen Räumen weiterhin ein besonderes Risiko durch Tröpfcheninfektionen.
Alles kein Vergleich zu dem Gewerbe, wo mit Nähe Geld verdient wird. Auch der Berufsverband Sexarbeit arbeitet an einem Hygieneplan zur Ausübung von Prostitution: „Wir gehen davon aus, dass als Erstes erotische Massagen erlaubt werden. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei nicht medizinischen Massagen, die unter Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen bereits wieder erlaubt sind“, erklärt Vorstandschefin Johanna Weber. Auch sexuelle Dienstleistungen wären vereinbar, solange ein Mundschutz getragen werde, sich die Gesichter nicht zu nah kommen und es nicht zu Oralverkehr kommt.