Sie klagt sich ein – und kommt dann nicht. Ein neunjähriges Mädchen aus Berlin und deren Mutter beschäftigen seit Monaten Ensembles und Gerichte, um in reinen Knabenchören aufgenommen zu werden. Zwar ist beispielsweise ihre Klage gegen die Ablehnung des Berliner Staats- und Domchores im August gescheitert, der Leipziger Thomanerchor aber hat das Mädchen nun zum Vorsingen eingeladen. Dies sei allerdings keine grundsätzliche Entscheidung zur Zulassung von Mädchen, informierte die Stadt Leipzig als Träger der Thomaner. „Es ist die künstlerische Entscheidung des Kantors, ob das Mädchen mitsingen darf. Seine Stimme muss dem Klangbild der Thomaner entsprechen.“
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