Anfang April startet für gewöhnlich die Motorradsaison. Die Bikes sind geputzt, das Wetter passt perfekt. Doch Ausfahrten mit dem Motorrad sind in Sachsen verboten – auch über Ostern. So will es die Corona-Schutzverordnung für den Freistaat, nach der das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund nicht gestattet ist. „Lediglich für den Weg zur Arbeit ist das Motorrad erlaubt“, erklärt Katharina Strack, Sprecherin des Sozialministeriums.
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