Warum Pflegeheimkosten steigen

Region Döbeln. In Waldheim ist das neue Pflegeheim fast fertig. In Hartha soll noch in diesem Jahr mit dem Bau begonnen werden. Grundsätzlich finden das alle gut, weil die Pflegeheimplätze gebraucht werden. Doch es gibt auch einen großen Kritikpunkt.
Und das sind die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim. Einen festgelegten Betrag zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad und einen Teil müssen die Bewohner aus der eigenen Tasche bezahlen. Unsere Zeitung erreichte dazu ein Leserbrief aus Hartha. darin heißt es: „Der Eigenanteil der Bewohner im Pflegeheim stieg im Januar dieses Jahres um 200 bis 500 Euro monatlich. In Deutschland ist Pflege bald unbezahlbar.“
Die enorme Kostensteigerung gibt es nicht nur in einem, sondern in allen Pflegeheimen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Heim privat, kommunal oder karitativ geführt wird. Grundlage für die Berechnung der Pflegesätze ist das Pflegeversicherungsgesetz.
Trotzdem sind die Kosten für die Pflegesätze zum Teil sehr unterschiedlich. So kostet laut dem Pflegelotsen, der im Internet einzusehen ist, ein Pflegeheimplatz für Senioren mit dem Pflegegrad zwei im Awo Seniorenzentrum Bürgerheim in Döbeln 1 934 Euro und im Seniorenzentrum „Am Sonnenblick“ in Leisnig 1 457 Euro .
Wie setzten sich die Kosten für den Eigenanteil der Bewohner zusammen?
„Der Eigenanteil eines Bewohners an den Heimkosten errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Heimentgelt und dem von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Leistungsbetrag. Die Höhe des Betrages ist dabei festgeschrieben“, sagte Ute-Barbara Friedrich von der AOK Plus.
Aus Sicht der AOK Plus kann die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen gemildert werden, wenn die Leistungssätze, die die Pflegekassen laut Gesetz tragen dürfen, erhöht werden. „Das liegt aber nicht im Ermessen der Pflegekassen. In diesem Zusammenhang ist die Politik gefragt“, sagte Ute-Barbara Friedrich.
Aus welchen Positionen setzten sich die Heimkosten zusammen?
Die Heimkosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Dazu gehören die pflegebedingten Aufwendungen, die Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten und die Ausbildungsumlage. „Da jedes Pflegeheim für jeden Bestandteil unterschiedliche Kosten ausweist, ist in jedem Pflegeheim das Heimentgelt ein anderes. Demzufolge ist die Höhe des Eigenanteils der Bewohner verschieden“, so Friedrich.
Dabei können die Heime nicht willkürlich festlegen, welche Kosten sie verlangen. Dafür gibt es Verhandlungen mit den jeweiligen Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe. Die Höhe der einzelnen Positionen wird individuell mit jedem Heim und in jedem Jahr neu verhandelt.
Dabei spielen die Höhe der Personalkosten, die Sachkosten, der Personalschlüssel und die Belegungsstruktur (Verteilung der Pflegegrade der Heimbewohner) eine entscheidende Rolle. Je nachdem, wie stark diese Faktoren bei den Verhandlungen Berücksichtigung finden, verändert sich das Heimentgelt und damit die Zuzahlung des Versicherten. „Auf dieser Basis wird für jedes Heim der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil ermittelt“, sagte Friedrich.
Warum zahlen die Pflegebedürftigen die Lohnsteigerung?
„Da die Leistungspauschalen der Pflegekassen, die den Bewohnern zustehen, in der Regel ausgeschöpft sind, schlägt sich jede Vergütungsanpassung beim Personal beim Pflegebedürftigen nieder“, sagte Ute-Barbara Friedrich. In vielen Fällen würden die Pflegesätze vor allem aufgrund deutlicher Lohnerhöhungen des Personals steigen.
„Viele Einrichtungen sind zudem tarifrechtlich gebunden. Damit sind die Lohnsteigerungen in den Verhandlungen zu berücksichtigen“, so Friedrich. Andere, zum Beispiel private Heime, müssten, um das Pflegepersonal halten zu können und eine Abwanderung in andere Bundesländer zu verhindern, ihre Beschäftigten ähnlich dem Tarif bezahlen. Das ist gesetzlich so geregelt.
Im Ergebnis bedeutet das: Damit langfristig die Versorgung durch Pflegefachkräfte sichergestellt werden kann, sollen stationäre Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten adäquat und somit besser bezahlen. Die entsprechenden Lohnkosten werden dabei von den Pflegekassen in den Pflegesatzverhandlungen akzeptiert.
Allerdings muss ein entsprechender Nachweis erfolgen. „Gute Pflege kostet Geld und Pflegefachkräfte haben auskömmliche Gehälter verdient“, sagte Friedrich.
Warum sind die Investitionskosten der Heime unterschiedlich?
Die Investitionskosten für den Bau, die Sanierung und Erhaltung des Heimes sind laut Gesetz ausschließlich von den Heimbewohnern zu zahlen. Am günstigsten sind die in den Heimen, die mit Fördergeld gebaut oder saniert worden sind.
Das war bis zum Jahr 2002 in Sachsen möglich. Die finanzielle Unterstützung fließt dann nicht in die Investitionskosten ein. Die liegen bei einem Heim mit Fördergeldanteil bei 4 bis 8 Euro pro Tag. Wer in einem Heim wohnt, das ohne finanzielle Unterstützung gebaut oder saniert wurde, muss mit Kosten in Höhe von 17 bis 19 Euro pro Tag rechnen.
Die Höhe der Investitionskosten wird zwischen der Pflegeeinrichtung und in Sachsen mit dem Kommunalen Sozialverband (KSV) verhandelt. Geförderte Heime müssen Nachweise über ihre Investkosten vorlegen. Gab es kein Fördergeld, sind diese Kosten beim KSV nur anzuzeigen.
Wieso ist eine Ausbildungspauschale fällig?
Die Autoren des Leserbriefes wundern sich, dass Bewohner eines Pflegeheimes anteilig an den Ausbildungskosten beteiligt werden. Das ist rechtens. „Das Ausbildungsentgelt ist gesetzlich geregelt. Somit ist die Ausbildungsvergütung ein Kostenbestandteil und wird beim Pflegesatz mit berechnet.
Diese Vergütung wird jährlich zwischen den Pflegeheimen mit den Pflegekassen individuell vereinbart“, sagte Friedrich. Die Ausbildungsvergütung gibt es in allen Bereichen. Allerdings werden sie in diesen nicht so expliziert ausgewiesen wie bei der Pflege.
„Mit den verhandelten Kosten stellen die Pflegeheime die Ausbildung für zukünftiges Pflegepersonal sicher“, sagte Ute-Barbara Friedrich.