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Was bedeutet es, „schuldunfähig“ zu sein?

Der Bischofswerdaer Heckenschütze muss in die Psychiatrie. Fälle wie diesen sehen die Richter selten vor Gericht.

Von Theresa Hellwig
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Der Mann, der im vorigen Sommer als Heckenschütze Menschen in und um Bischofswerda in Schrecken versetzte (rechts im Bild), muss in die Psychiatrie – unbefristet.
Der Mann, der im vorigen Sommer als Heckenschütze Menschen in und um Bischofswerda in Schrecken versetzte (rechts im Bild), muss in die Psychiatrie – unbefristet. © Archivfoto: Rocci Klein

Bischofswerda/Bautzen. Er versetzte Menschen in Bischofswerda und Umgebung in Angst und Schrecken: Benjamin K. ist als Bischofswerdaer Heckenschütze bekannt. Im Sommer 2018 schoss er auf 18 Autos, traf Türen und Scheiben der Fahrzeuge. Eine Frau verletzte sich an den Splittern. Ins Gefängnis muss der Mann aber nicht; er ist schuldunfähig, befand das Gericht. Nun ist das Urteil rechtskräftig. „Der Beschuldigte hat keine Rechtsmittel eingelegt“, erklärt Reinhard Schade, Richter am Landgericht Görlitz. Benjamin K. bleibt also in der Psychiatrie.

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