SZ +
Merken

Was darf Kunst? Das sagt der Jurist.

Ein Rechtsanwalt bewertet die Aktion „Soko Chemnitz“ für Sächsische.de aus juristischer Sicht.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Ein Polizistin vor dem Chemnitzer Büro des Zentrums für Politische Schönheit.
Ein Polizistin vor dem Chemnitzer Büro des Zentrums für Politische Schönheit. © Harry Haertel

„Aus juristischer Hinsicht gehen die Künstler vom Zentrum für politische Schönheit hier schon ein großes Risiko ein.“, sagt Rechtsanwalt Stephan Suchy, der unter anderem auf Urheber-, Medien- und Presserecht spezialisiert ist. Die in Rede stehende Aktion werfe nicht nur datenschutzrechtliche Fragestellungen auf, sondern tangiere vorliegend vor allem das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweils Abgebildeten, hier in seiner konkreten Ausgestaltung des Rechts am eigenen Bild nach dem sogenannten Kunsturhebergesetz. Hiernach dürfen Bildnisse vom Grundsatz her nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Von diesem Einwilligungsvorbehalt sieht das Gesetz jedoch gewisse Ausnahmen vor. Ob und wenn ja, welche der Ausnahmetatbestände vorliegend eingreifen könnten, sei stets eine Frage der Einzelfallabwägung, sagt Suchy.

Ihre Angebote werden geladen...