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Was das Kohleausstiegs-Gesetz regelt - und was nicht

Spätestens 2038 soll das letzte deutsche Kohlekraftwerk vom Netz - dafür gibt es jetzt einen Fahrplan. Doch eine wichtige Frage wird darin nicht geklärt.

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Deutschland soll bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Stein- und Braunkohle aussteigen.
Deutschland soll bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Stein- und Braunkohle aussteigen. © Patrick Pleul/dpa (Symbolbild)

Von Andreas Hoenig und Teresa Dapp

Es hat länger gedauert als geplant, aber jetzt steht das Kohleausstiegsgesetz - jedenfalls als Entwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschieden will. Dann ist der Bundestag an der Reihe. Bis Mitte des Jahres soll alles in trockenen Tüchern sein, damit dann auch das Gesetz zu den Milliarden-Hilfen für die Kohleregionen in Kraft treten kann. Grundsätzlich ist nun also klar, wie der Kohleausstieg für den Klimaschutz in Deutschland ablaufen soll. Ein Überblick über die sechs wichtigsten Punkte - und das Fragezeichen, das bleibt:

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