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Was der Umweltminister von der Wolfsresolution hält

Drei von vier Forderungen aus Sebnitz sieht der Freistaat bereits erfüllt. Für die Vierte wird’s allerdings schwierig.

Von Dirk Schulze
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Der Freistaat will den Abschuss von auffälligen Wölfen klarer regeln. Die Tiere stehen nach wie vor unter Schutz.
Der Freistaat will den Abschuss von auffälligen Wölfen klarer regeln. Die Tiere stehen nach wie vor unter Schutz. © dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Mit einer vom Stadtrat beschlossenen Resolution hat die Stadt Sebnitz kurz vor Weihnachten ein schärferes Vorgehen gegen Wölfe gefordert. Die Tiere sollten leichter abgeschossen werden dürfen und geschädigte Nutztierhalter besser entschädigt werden, hieß es unter anderem in dem Papier. Vorangegangen waren dem zwei nachgewiesene Wolfrisse in Hinterhermsdorf im Herbst, bei denen insgesamt vier Schafe starben. Ein weiteres totes Schaf meldeten Privatleute kurz darauf in Sebnitz. Anfang Februar ist nun die Antwort von Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) im Sebnitzer Rathaus eingegangen. Der sieht den Großteil der Forderungen bereits erfüllt.

Forderung 1: Ein umfassendes Wolfsmanagement

In dem von den Stadträten Wilhelm Baues (CDU) und Jörg Hempel (Mitsprache Stadt und Land) – beide hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig – formulierten Resolutionstext ist von einem „umfassenden Wolfmanagement“ die Rede. Bestand, Entwicklung, Verbreitung, Nutztierrisse und „artuntypische Begegnungen“ zwischen Wölfen und Menschen sollten dokumentiert und der Öffentlichkeit regelmäßig transparent gemacht werden. Im Detail geht Umweltminister Schmidt auf diesen Punkt nicht ein. Er schreibt jedoch, dass „drei der vier Forderungen der Resolution weitestgehend umgesetzt oder gerade in der Phase der Umsetzung“ seien. Es ist also davon eauzugehen, dass das Ministerium die Forderung mit dem bestehenden Wolfsmanagement abgegolten sieht.

Forderung 2: Bessere Entschädigung für Tierhalter

In seiner Resolution fordert der Sebnitzer Stadtrat eine hundertprozentige Entschädigung von Tierhaltern, inklusive aller anfallenden Nebenkosten. Die Forderung ist erfüllt, erklärt Umweltminister Schmidt. Seit Januar werde der Kauf von Schutzzäunen zu hundert Prozent vom Freistaat finanziert. Das gilt gleichermaßen für gewerbliche wie für nichtgewerbliche Tierhalter. Sollte ein Wolf die Schafe oder andere Nutztiere reißen, komme der Freistaat zum hundert Prozent für den Schaden auf – auch für die Nebenkosten. Der Minister weißt allerdings darauf hin, dass Wolfrisse häufig deshalb passieren, weil Tierhalter die bestehenden Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen und ihre Tiere nicht ausreichend schützen. „Wölfe werden aber langfristig Bestandteil unserer Kulturlandschaft bleiben und der Schutz unserer Nutztiere muss darauf abgestimmt werden“, schreibt Schmidt.

Forderung 3: Leichterer Abschuss von auffälligen Wölfen

Wölfe, die wiederholt Nutztieren reißen oder sich gegenüber Menschen artuntypisch verhalten, sollen straffrei bejagt werden dürfen, fordert der Sebnitzer Stadtrat. Hier geht es zunächst um die Begrifflichkeiten. Eine reguläre Bejagung wird vorerst nicht möglich sein, da der Wolf nach wie vor unter Schutz steht. Den Abschuss will das Land Sachsen jedoch erleichtern. Der Freistaat hat deshalb eine Initiative auf den Weg gebracht, nach der es auch unter der bestehenden Rechtslage möglich sein soll, Wölfe über die Einzelfallprüfung hinaus zum Abschuss freizugeben. Das soll der Bund nun prüfen. Sachsen ist hier der Auffassung, dass in Bundesländern mit bereits etabliertem Wolfbestand mehr erlaubt sein sollte als in Ländern, in denen es noch kaum Wölfe gibt. In Sachsen selbst ist zudem eine Verordnung in Arbeit, die klarer als bisher regeln soll, wann Wölfe geschossen werden dürfen. Diese Forderung ist aus Sicht des Ministeriums also in der Umsetzung. Beim wiederholten Überwinden der empfohlenen Schutzzäune und wenn die Menschen gefährden, können Wölfe aber bereits jetzt abgeschossen werden, erklärt Umweltminister Thomas Schmidt.

Forderung 4: Eine Obergrenze und die Jagd auf Wölfe

Die Autoren der Sebnitzer Wolfsresolution fordern den Freistaat auf, eine Obergrenze für die Wolfspopulation festzulegen. Die sei nötig, um eine unkontrollierte Ausbreitung zu verhindern. Das wird in absehbarer Zeit nicht passieren. Diese Bestandsobergrenze müsste der Bund als Mindestanzahl an Wölfen definieren, erklärt der Landesminister. Dann könnte der Schutzstatus herabgesetzt und der Wolf in der Folge auch bejagt werden. Das ist jedoch eine Entscheidung, die den Artenschutz betrifft und die deshalb auf europäischer Ebene getroffne werden muss. Auch wenn schon verschiede Initiativen zur Lockerung des Schutzstatus’ angelaufen seien, könne die Landesregierung nichts über den Zeitrahmen oder die Erfolgsaussichten sagen.

Sie wollen noch besser informiert sein? Schauen Sie doch mal auf www.sächsische.de/pirna oder auf www.sächsische.de/sebnitz vorbei.

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