Döbeln. Sind die Kopfnoten auf den Zeugnissen der sächsischen Schüler zulässig? Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Dresden mit einer Entscheidung zur Klage eines Schülers eindeutig beantwortet: Sie sind es nicht, jedenfalls solange es keine Regelung im Sächsischen Schulgesetz dazu gibt.
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