Was im Fusionsvertrag steht

Kamenz. Die inzwischen beschlossene Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Große Kreisstadt Kamenz zum 1. Januar 2019 wurde in den von beiden Partnern gebildeten Steuerungsgruppen ausformuliert. Im Paragraf 3, Absatz 2 steht, dass bei einer notwendigen Umbenennung von gleichlautenden Namen öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Brücken diese „grundsätzlich auf dem Gebiet der Gemeinde Schönteichen“ erfolgen soll. Ferner ist geregelt, dass für Rechtshandlungen, die wegen der Vereinigung erforderlich sind, „keine Gebühren und Auslagen erhoben“ werden. Damit bleibt der bürokratische Mehraufwand also auf den Schreibtischen in den Behörden, wo er auch hingehört.
Es ist schon deshalb nicht unerheblich, weil immerhin 29 Straßennamen in der Stadt Kamenz am 1. Januar doppelt vorhanden sind. Dies rührt auch von der Tatsache her, dass immerhin acht recht weit verteilte Ortsteile neu eingemeindet werden. Und in Dörfern gibt es traditionell viele ähnliche Ortsbezeichnungen – wie Waldstraße, Feldweg, Eichenweg oder Lindenstraße. (SZ)