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Was ist eine geeignete Bereifung?

Seit dem 1. Mai 2006 gilt in Deutschland folgende Neuregelung (Straßenverkehrsordnung § 2 Absatz 3): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Winterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere...

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Seit dem 1. Mai 2006 gilt in Deutschland folgende Neuregelung (Straßenverkehrsordnung § 2 Absatz 3): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Winterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung (...)“.

Mit fallenden Temperaturen im einstelligen Bereich nimmt die Härte der Gummimischung bei Sommerreifen stark zu, und sie können sich der Fahrbahn nicht mehr optimal anpassen. Die Griffigkeit verschlechtert sich und der Bremsweg wird länger. Daher gilt die Empfehlung: unter 7 Grad Tagestemperatur Winterreifen montieren.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindesttiefe von nur 1,6 Millimetern. Experten raten jedoch dazu, vier Millimeter bei Winterreifen nicht zu unterschreiten. In Österreich beispielsweise sind mindestens vier Millimeter vorgeschrieben.

Viele Winterreifen haben eine vom Hersteller vorgesehene Lauf- oder Drehrichtung. Diese ist auf der Reifenflanke eindeutig gekennzeichnet und muss als Herstellervorgabe eingehalten werden.

Fehlende Radkappen werden beanstandet, wenn dadurch verkehrsgefährdende Teile (z.B. Haltefedern) freigelegt werden

Auf winterlichen Straßen muss auch die Fahrweise auf die Qualität der Reifen abgestimmt bzw. angepasst werden. Es ist also die Verantwortung und die richtige Selbsteinschätzung des Fahrers gefordert. (SZ)