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Was steht Landtagsabgeordneten zu? Eine Auswahl

Grunddiät: Monatlich 4 284 Euro, Fraktionsvorsitzende und der Landtagspräsident erhalten 8 586 Euro. Allgemeine Kostenpauschale: Monatlich 1 161 Euro für Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Porto-...

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Grunddiät: Monatlich 4 284 Euro, Fraktionsvorsitzende und der Landtagspräsident erhalten 8 586 Euro.

Allgemeine Kostenpauschale: Monatlich 1 161 Euro für Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten, Porto- und Telefongebühren (keine Nachweispflicht).

Tagegeld- und Fahrtkosten: Monatlich 645 Euro als Pauschale für Aufwendungen im Landtag sowie für Dienstreisen (keine Nachweispflicht).

Autokosten: Zusätzlich zur obigen Pauschale 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrten mit eigenem Pkw zu Landtagssitzungen.

Bahn-Card: Alle Verkehrsmittel der Deutschen Bahn AG dürfen landesweit kostenlos genutzt werden

Übernachtungskosten: Bis zu 90 Euro pro Tag bei dienstlichem Anlass.

Zweitwohnung: Monatspauschale von 307 Euro bei Zweitwohnung in Dresden (unabhängig von Miethöhe).

Altersentschädigung: 35 Prozent der Grunddiät als Rente, wenn der Abgeordnete sein Mandat mindestens 7,5 Jahre inne hatte und mindestens 60 Jahre alt ist. Für jedes weitere Jahr im Landtag steigt der monatliche Rentenbetrag um vier Prozent bis zu maximal 75 Prozent der Grunddiät.

Berufsunfähigkeit: Gleiche Beträge wie bei der Rente allerdings ohne Mindestalter und Fristen für Zugehörigkeit zum Parlament.

Zuschüsse für Mitarbeiter: Maximal 2 244 Euro im Monat, dazu kommen Sozial- und Versicherungsleistungen für die Abgeordnetenmitarbeiter.

Büroausstattung: Pro Wahlperiode maximal 2 863 Euro für Möbel und Technik (gegen Rechnung).