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Weg durchs Lange Holz

Straßgräbchen. Bei den Gemeinderäten herrscht Diskussionsbedarfzu einem Waldweg.

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Von Jost Schmidtchen

Straßgräbchen. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom Dezember 2004 war der so genannte „Weg durch das Lange Holz“ Gesprächsthema. Denn der Weg ist reparaturbedürftig. Gemeinderat Harri Leverenz hatte damals zugesichert, sich um eine Lösung zu bemühen.

Reparatur kostet 4 700 Euro

Inzwischen liegt das Angebot einer Firma vor. Die Schotterung und Verdichtung des drei Meter breiten und 750 Meter langen Weges würde danach Kosten in Höhe von 4 700 Euro verursachen.

Hintergrund des Ganzen ist die Tatsache, dass der „Weg durch das Lange Holz“ öffentlich gewidmet ist und damit die Gemeinde Straßgräbchen als Baulastträger gilt. Damit bekommt sie vom Landratsamt Kamenz keine Zuschüsse für einen eventuellen Wegebau. Würde die öffentliche Widmung eingezogen, wäre der Forstweg nicht mehr öffentlich. Er wäre dann wieder ein privater Waldweg der Stadt Kamenz. Das würde den Weg ebnen für einen Antrag auf forstliche Wegebaumittel mit einer bis zu achtzigprozentigen Förderung. Den Eigenanteil müsste dann entweder die Stadt Kamenz oder die Gemeinde Straßgräbchen aufbringen.

So rechtes Licht kam in das Durcheinander vorerst nicht. Nach Auskunft des Landratsamtes sollte der Baulastträger auch der Eigentümer sein, ansonsten habe die Gemeinde Straßgräbchen kein Recht zur Durchführung von Baumaßnahmen. Über eine Entwidmung herrschte vorab keine Klarheit. Ex-Gemeinderat Konrad Heinze sagte, Grund der öffentlichen Widmung war seinerzeit der Wille der Gemeinderäte, dass alle Bürger diesen Weg benutzen können. Bei einer Privatisierung wäre er mit einer Schranke versperrt worden, und das wollten die damaligen Gemeinderäte nicht.

Gemeinderat Harri Leverenz, der sich als stellvertretender Leiter des Kamenzer Forstamtes in der Materie bestens auskennt, entgegnete, dass laut Waldgesetz auch private Waldwege von Spaziergängern und Radfahrern benutzt werden dürfen. Eine Entwidmung des „Weges durch das Lange Holz“ scheint daher im Moment die günstigste Voraussetzung für eine Instandsetzung zu sein. Bis zu einer endgültigen Entscheidungsfindung werden seitens der Gemeindeverwaltung Straßgräbchen weitere Erkundungen eingezogen.