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Wegen Corona-Auflage: 50 Euro Strafe für einen Hund?

Weil Hundefreunde einen Welpen in Zentendorf abholten, sollen sie das Verwarngeld zahlen. Selbst das Ministerium hält das für nicht nötig.

Von Constanze Junghanß
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Das ist Sky. Der Hund kommt aus dem Hundekindergarten Zentendorf und lebt nun im Landkreis Zwickau.
Das ist Sky. Der Hund kommt aus dem Hundekindergarten Zentendorf und lebt nun im Landkreis Zwickau. ©  privat

Die Empörung ist groß. „Das ist doch sicher nur reine Schikane“, erzählt die Frau am Telefon. 50 Euro Strafe sollen Melissa H.* und Christian D. dafür zahlen, dass sie einen Hund abgeholt haben. Den Mischling mit den Schlappohren – mittlerweile heißt er Sky – hat das Paar aus dem Hundekindergarten Zentendorf. „Wir wollten unbedingt einen Hund aus dem Tierschutz“, erzählt die Käuferin. Der Entschluss dazu sei schon vor den Corona-Beschränkungen gefallen. Im Hundekindergarten von Cindy Schulze wurden sie fündig: Liebe auf den ersten Blick sozusagen. Schnell stand fest: Genau dieser Welpe soll bei dem Paar einziehen.

„Den Kaufvertrag haben wir vor den Corona-Ausgangsbeschränkungen gemacht“, sagt die Hundefreundin aus dem Landkreis Zwickau. Doch gleich abholen sei nicht möglich gewesen. Notwendige Impfungen standen noch an. Dann kam die Ausgangsbeschränkung ab 23. März, die es der Bevölkerung untersagte, die eigenen vier Wände ohne triftigen Grund zu verlassen. „Wir hielten uns die ganze Zeit daran“, beteuert Melissa H. Knapp einen Monat später, am 18. April, sollte Sky endlich abgeholt werden.

Hundekindergarten ist kein Tierheim

Einen Tag zuvor hatte das Kabinett beschlossen, dass die Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben werden. Allerdings ab 20. April. Weil die Hundebesitzer beide berufstätig sind und Sky nicht noch länger warten sollte, entschied sich das Paar, den Hund trotzdem zu holen.

Den Kaufvertrag nahmen sie mit, ebenso ein Schreiben von Cindy Schulze, dass das Tier ins neue Zuhause überführt wird. Das bestätigt die Chefin des Hundekindergartens. „Eine Nachfrage beim Sozialministerium ergab, dass einer Abholung nichts entgegensteht“, sagt sie und auch, dass Tierheime weiter vermitteln durften. Ein Tierheim ist der Hundekindergarten jedoch nicht, wenngleich Cindy Schulze neben der Betreuung von Pensionshunden auch ehemalige Tierheimhunde aus Polen und ungewollte Welpen vermittelt.

Bescheid vom Ordnungsamt flattert ins Haus

Umso erstaunter war die Zentendorferin, dass das Paar etwas aufgelöst bei ihr ankam. Die Polizei hatte die beiden auf der Autobahn A4 kontrolliert. „Die Beamten waren wahrscheinlich unsicher, wie sie sich verhalten sollen“, schildert Melissa H. Weiter fahren nach Zentendorf durften die Zwickauer zwar und auch den Hund in Empfang nehmen. Aber von einem Verwarngeld sei bereits die Rede gewesen. Und tatsächlich: „Mit Datum vom 30. April flatterte uns ein Verwarngeldbescheid vom Ordnungsamt Bautzen über 50 Euro ins Haus“, sagt sie.

Begründung: Es habe kein triftiger Grund vorgelegen, der das Verlassen der häuslichen Unterkunft rechtfertigen würde. Christian D. hat sich mittlerweile schriftlich an die Bürgerinformationsstelle des Sozialministeriums gewandt und angefragt, ob die Abholung des Welpen aus einem Tierkindergarten vor den Lockerungen am 18. April ein Verstoß gegen die Verordnung war.

Zwickauerin hat Anwalt eingeschaltet

Das Ministerium schreibt nun: „Entsprechend Ihren Schilderungen spricht Ihrem Handeln nichts entgegen.“ Für die Besitzer des Hundes ist das eine klare Ansage. „Wir haben es somit behördlich schwarz auf weiß, dass die Abholung von Sky kein Verstoß war“, sagt Melissa H. Das Paar hat nun einen Anwalt eingeschaltet.

*Namen der Redaktion bekannt

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