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Wehlen verliert endgültig vor Gericht

Stadt Wehlen muss die Hoffnung auf 255000 Euro Landesgelder begraben. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Berufung gegen das Urteil vom November 2010 nicht zugelassen. „Darüber hat mich die Anwaltskanzlei...

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Stadt Wehlen muss die Hoffnung auf 255 000 Euro Landesgelder begraben. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Berufung gegen das Urteil vom November 2010 nicht zugelassen. „Darüber hat mich die Anwaltskanzlei informiert, die uns in der Sache vertritt“, sagt Bürgermeister Klaus Tittel (CDU). Damit stehen der Stadt keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung, um das Geld einzuklagen.

Die Stadt hatte immer noch gehofft, die Summe vom Freistaat zu bekommen. Es geht um sogenannte Bedarfszuweisungen, die an finanzschwache Kommunen ausgereicht werden können. Für Wehlen war das Geld vom Freistaat allerdings nicht genehmigt worden. Mit der Ablehnung der Zuwendung fühlte sich Stadt Wehlen im Vergleich zu anderen Gemeinden benachteiligt. Deshalb zog Wehlen 2007 vor Gericht, um sich die fehlenden Mittel einzuklagen.

Bereits seit 2002 klaffte die riesige Lücke in der Stadtkasse. Der Fehlbetrag konnte erst Ende 2011 mit strengen Sparauflagen und sparsamer Haushaltsführung ausgeglichen werden. Das Minus sollte ursprünglich schon 2010 abgebaut sein. Allerdings brachte das Hochwasser im August 2010 mit Schäden in Millionenhöhe den Plan durcheinander. Die Stadt musste u.a. den Wehlener Grund und den Hang in Zeichen reparieren lassen. (hw)