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Welche Abzüge gibt es bei der Betriebsrente?

Seit Januar gilt ein neues Gesetz, das Entlastung verspricht – aber nicht für alle. Experten antworten auf Leserfragen.

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© Marijan Murat/dpa

Jahrelang haben sie in eine Betriebsrente eingezahlt und nun sollen sie dafür hohe Beiträge für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung zahlen. Dagegen regte sich Widerstand, und die Betriebsrentner hatten Erfolg. Seit Januar gilt ein neues Gesetz, das Entlastung verspricht. Doch nicht alle profitieren davon. Was sie jetzt tun können, erklärten Vertreter der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie eine Beraterin von Stiftung Warentest beim SZ-Telefonforum.

Stimmt es, dass man für seine Betriebsrente ab diesem Jahr weniger Beitrag zahlen muss?

Ja. Seit Januar gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro monatlich. Nur für Betriebsrenten, die darüber hinausgehen, sind nun noch Kassenbeiträge zu zahlen. Allerdings ist das auch vom Versicherungsstatus abhängig.

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