Dresden. Über die Internetseite www.landtag.sachsen.de kann sich jetzt jeder Bürger umfassend über Nebentätigkeiten der Abgeordneten des sächsischen Landtags informieren. Wie Landtagspräsident Erich Iltgen gestern mitteilte, ist mit den aktualisierten Angaben auch auf die anhaltende öffentliche Diskussion über Nebentätigkeiten von Abgeordneten reagiert worden. Auf der Internetseite (unter Infothek, Rubrik Volksvertretung/Abgeordnete) seien alle veröffentlichungspflichtigen Daten erfasst worden. Die Höhe der Nebeneinkünfte gehört aber nicht dazu.
Als gedruckte Ausgabe wird zudem das „Volkshandbuch“ in einigen Tagen kostenlos beim Landtag erhältlich sein. Es kann unter www.landtag.sachsen.de (Service/Publikationen) bestellt werden.
Wie in der gestrigen SZ zu lesen war, beziehen viele Landtagsabgeordnete Nebeneinkünfte. Rund 75 der 124 Parlamentarier arbeiten parallel als Mitglieder von Vorständen, Aufsichts- oder Verwaltungsräten. 48 üben parallel zum Mandat einen Beruf aus. Die Spanne der Nebentätigkeiten reicht dabei vom Zweitjob als Rechtsanwalt oder Geschäftsführer bis zu Ehrenamt ohne Aufwandsentschädigung. 22 Abgeordnete sitzen zudem in Verbänden und Wirtschaftsvereinigungen. Lesen Sie heute den zweiten Teil unserer Übersicht. (dpa/SZ)