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Wenn das angelegte Geld verschwindet

Ein Freitaler Broker soll mehr als 200.000 Euro verzockt oder sich eingesteckt haben. Zu den Geschädigten zählen auch Dresdner und Eisenacher.

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Symbolbild.
Symbolbild. ©  Pixabay (Symbolfoto)

Von Anne Schicht

Es geht um mehr als 200.000 Euro, die Kai G. noch 29 Anlegern schuldet. Im Amtsgericht Dippoldiswalde wird in einem aufwendigen Strafprozess verhandelt, ob der 47-jährige Broker Anleger absichtlich getäuscht hat. 2012 und 2013 versprach der Deutsche seinen Kunden, ihr Geld lukrativ für sie arbeiten zu lassen. Das sollte so funktionieren: Für die Laufzeit von einem halben bis einem ganzen Jahr sollten die Anleger dem Broker ein Darlehen zur Verfügung stellen und dafür eine Provision und laufende monatliche Zinsen in Höhe von circa 1,5 % bekommen, sowie am Ende der Laufzeit ihren eingesetzten Betrag wieder ausgezahlt erhalten.

Mindestens 29 Anleger betroffen

Die Realität sah aber anders aus. Nach Vertragsabschluss und Einzahlung der Darlehen wurden zwar für einige wenige Monate die versprochenen Zinsen ausgezahlt. Und manche Kunden fassten da so richtig Vertrauen und schlossen gleich einen nächsten Vertrag mit einem noch höheren Darlehen ab. Doch schon bald hörten die Zahlungen auf. Bis dato haben die ermittelten 29 Anleger nur einen Bruchteil ihres eingesetzten Geldes wiedergesehen. Mindestens eine der Geschädigten ist gegen den Freitaler Angeklagten bereits zivilgerichtlich erfolgreich vorgegangen. Doch die Zwangsvollstreckung war ernüchternd: Kai G. verfüge über keinerlei Besitz, so seine Angaben. Er lebe von 200 Euro monatlich, die er von einer Privatperson überwiesen bekommen würde.

Im Jahre 2013 hatten beim Angeklagten vermehrt Kunden aus Eisenach Gelder angelegt. In den meisten Fällen handelte es sich um Beträge von 5.000 Euro. Und meistens wurden diese Verträge von dem Finanzmakler Rolf L. vermittelt, der deshalb als Zeuge geladen und erschienen war. Schon seit Mitte der Neunzigerjahre habe er mit seinen Partnern in Eisenach ein Maklerbüro betrieben. Das sei zwar zwischenzeitlich aufgegeben worden.

Er habe aber immer noch ein gutes Verhältnis zu seinen damaligen Mandanten. Zu denen zählten Menschen, für die 5.000 Euro Verlust zwar schmerzlich gewesen seien, aber nicht ihr gesamtes Vermögen dargestellt hätten. Ein Bekannter aus dem Finanzmaklerumfeld habe 2013 von einem neuen Produkt erzählt und gefragt, ob Interesse bestünde, da mehr zu erfahren. Der Tippgeber versicherte dem Finanzmakler, dass Kai G. ein seriöser Händler sei. Rolf L. und seine Partner luden schließlich die „Experten“ nach Eisenach ein. Einige seiner Kunden wären immer interessiert gewesen an Wegen, das Geld für sich effektiv arbeiten zu lassen. Denen hätte er das Produkt vorgestellt und auch auf Risiken hingewiesen. 

Höchstanteil für Spekulationen vereinbart

Er selbst hätte dann pro Vertragsabschluss eine Provision von 15 Prozent des Darlehens bekommen. Eine Höhe, die sich laut seiner Aussage im damals üblichen Rahmen bewegt hätte. Verabredet sei mit dem Broker jedoch gewesen, dass dieser nur 10 Prozent der Darlehen für Finanzspekulationen nutzen sollte. Damit sei ihm das Risiko kalkulierbar erschienen. Rolf L. schloss auch für seinen Vater einen Vertrag ab. Er hätte seinen Kunden allerdings immer zunächst zu einem Betrag von 5.000 Euro geraten, da es sich um ein neues Produkt gehandelt habe und sie mit Kai G. noch nicht zusammen gearbeitet hätten. 

Als dann die Zahlungen ausblieben, kündigte er im April im Namen seiner Mandanten alle Verträge und forderte die Gelder zurück. Doch Kai G. schien da schon abgetaucht. Keinerlei Rückmeldungen erfolgten. Einige Monate später setzte sich Rolf L. ins Auto und fuhr nach Freital, um Kai G. unangemeldet zu sprechen. Der Freitaler sei auch da gewesen und hätte ihn ohne Umstände hereingebeten. Er gestand, dass er mehr als 10 Prozent für seine Spekulationen eingesetzt hätte, das aber erfolglos. Dann hätte er versucht, den Schaden wieder wettzumachen, indem er mit einen noch höheren Betrag gehandelt hätte. Noch dazu sei er von einem weiteren Broker betrogen worden. Menschlich hätte er den Angeklagten damals verstehen können.

Angeklagter wohnt eher bescheiden

Auf Nachfrage der Richterin, wie er denn die Wohnverhältnisse des Angeklagten wahrgenommen hätte, antwortete der Zeuge: „Es war eine normale Wohnung“. Kai G. hätte im Obergeschoss des Hauses gewohnt, das Untergeschoss schien verwaist zu sein. „Das Grundstück war so, dass man da nicht gern einkaufen gehen wollte.“ Auch der Gerichtsvollzieher, der Zwangsvollstreckungen gegen den Angeklagten betreiben musste, konnte sich an nichts Außergewöhnliches in der Wohnung des Angeklagten erinnern. Große Wertgegenstände oder gar Reichtum jedenfalls ließen sich nicht finden.

Der Prozess wird fortgesetzt. In den nächsten Wochen werden weitere Zeugen vernommen.  

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