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Wenn der Notarzt zu spät gerufen wird

Eine Altenpflegerin soll auf die Schmerzen eines Patienten zu spät reagiert haben. Sie bekommt eine Geldstrafe. Jetzt arbeitet sie wieder in ihrem Beruf.

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Altenpflege ist ein hartes Geschäft. Doch das kann Vernachlässigung nicht entschuldigen. Strafbares Handeln ist aber kaum nachzuweisen.
Altenpflege ist ein hartes Geschäft. Doch das kann Vernachlässigung nicht entschuldigen. Strafbares Handeln ist aber kaum nachzuweisen. © Ronald Bonß

Von Anne Schicht

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