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Wenn ein Vormund das Leben bestimmt

70.000 Sachsen haben einen rechtlichen Betreuer. Doch oft ist es der Falsche, wie ein Fall aus dem Erzgebirge zeigt. Eine Gesetzesreform soll das ändern.

Von Stephanie Wesely
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Menschen mit Behinderung – hier ein Symbolfoto – sollen so selbstbestimmt wie möglich leben.
Menschen mit Behinderung – hier ein Symbolfoto – sollen so selbstbestimmt wie möglich leben. © Daniel Karmann/dpa

Thomas ist fast 50 Jahre alt und arbeitet tagsüber ein paar Stunden in einer geschützten Werkstatt. Er hat eine geistige Behinderung und braucht in vielen Dingen Unterstützung. Seit er volljährig ist, hat er deshalb einen rechtlichen Betreuer. Sein großer Bruder, in dessen Haus Thomas ein Zimmer bewohnt, übernahm die Aufgabe. Sehr zum Ärger seiner Schwester Gabriele, die ihn, wie sie sagt, viele Jahre lang wie ihr eigenes Kind versorgt hat und ihn auch als Volljährigen weiter betreuen wollte. Den Eltern sei ihr behinderter Sohn wohl immer peinlich gewesen.

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