Bekommt sie den Wasserschaden ersetzt oder nicht? Diese Frage stellt sich für eine Bertsdorf-Hörnitzerin vor der Zivilkammer des Görlitzer Landgerichts. Das Ereignis liegt zwar schon sechs Jahre zurück, aber immer noch stehen Kosten von 30.000 Euro im Raum.
Ursache allen Übels soll laut Klägerin ein Schmutzwasserkanal in der Oberen Dorfstraße sein. Besser gesagt die Veränderungen daran, die Bemessung und Ausführung - und die daraus folgenden Überschwemmung, die das Wasser bis in ihren Keller brachte.
Der Schaden an sich ist belegt. Aber es gibt zwei Probleme. Einerseits geht das Gericht derzeit davon aus, dass bereits eine Verjährung eingetreten ist. Andererseits hat es erheblichen Zweifel daran, in dem Fall die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz haftbar zu machen. Der Grund: Die für das Mahnverfahren vorgeschriebenen Zeiten wurden nicht eingehalten. Und selbst wenn die Verjährung nicht greifen sollte, besteht immer noch die Schwierigkeit, die Art und Weise und Beschaffenheit des Schmutzwasserkanals anzuzweifeln.
Laut der Vorsitzenden Richterin Nora Schletter sagt ein Gutachten zwar aus, dass der Schmutzwasserkanal nicht unbedingt optimal ist. Aber fest steht auch, dass die Aufnahmemenge eines solchen Kanals nach anerkannten Regeln berechnet ist. Dabei werden mehrjährige Regendurchschnittsmengen zuzüglich Starkregenmengen berücksichtigt. Aber in wie weit darüber hinaus Regen tatsächlich auftritt, lässt sich nun einmal nicht einplanen. Und zu alledem sei das Ereignis von 2013 seit dem nicht mehr aufgetreten, was nach Aussage der Richterin wiederum für die richtige Bemessung des Kanals spricht. Aus diesen Gründen stellte sie die Rücknahme des Antrags in den Raum.
Dem widersprach der Anwalt der Klägerin. Er betonte, dass hier keineswegs eine Verjährung im Raum steht und die Klägerin auch weiterhin auf ihren Anspruch auf Schadensersatz besteht. Der Anwalt kündigte an, in einem weiteren Schriftsatz die Position seiner Mandantin zu untermauern. Richterin Nora Schletter kündigte daraufhin an, am 14. Mai eine Entscheidung zu fällen.
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