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Wer Gehweg will, muss Schnee schieben

Die neue Ortsdurchfahrt mit Fußweg ist umstritten.Nicht nur wegen der Pflichtzum Winterdienst.

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Von Maik Brückner

Ein ordentlicher Gehweg entlang der Ortsdurchfahrt erachtet nicht jeder Dorfbewohner als notwendig. Diese Erfahrung haben die Mitarbeiter im Glashütter Bauamt in den letzten Monaten gesammelt. Bei ihren Planungen speziell bei den Ortsdurchfahrten in Cunnersdorf und in Reinhardtsgrimma stießen sie immer wieder auf Widerstände. Die Gegner führen verschiedene Gründe an. Die einen sehen nicht ein, dass sie für den Bau einen Teil ihres Grundstücks abtreten sollen. Die anderen, und das ist die Mehrheit, sorgen sich um die Pflichten. Wer soll den Schnee schieben, wenn man auf der Arbeit ist oder man sich körperlich dazu nicht in der Lage fühlt? Grundsätzlich gäbe es drei Möglichkeiten.

1. Möglichkeit: Stadt kümmert sich um den Winterdienst

In diesem Falle übernimmt die Stadt die Beräumung aller Gehsteige. Finanziert werden würde diese Dienstleitung aus dem Haushalt der Stadt. Der Vorteil: Die Anlieger bräuchten sich nicht ums Schneeschieben und ums Streuen kümmern. Der Nachteil: Alle Bürger müssten zahlen. Auch die, die keinen Gehweg im Ort haben. Doch die Umsetzung dürfte für die Stadt schwer werden, weil sie mehr Technik bräuchte. Bürgermeister Markus Dreßler (CDU) glaubt auch nicht, dass man private Anbieter findet, die diesen Dienst übernehmen würden. Deshalb lehnt er diese Möglichkeit ab.

2. Möglichkeit: Stadt erhebt eine Winterdienstgebühr

Möglich ist, dass Glashütte eine Gebühr von allen Anliegern verlangt, die zum Winterdienst auf dem Gehweg verpflichtet sind. Im Gegenzug würde die Stadt die Pflichten übernehmen. Der Nachteil: Es müssen nur die Anlieger zahlen. Andere Bewohner, die vom frei geschobenen Gehweg profitieren, können nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht belangt werden. Die Höhe der Gebühr müsste je nach Aufwand jährlich angepasst werden. Auch diese Möglichkeit lehnt Dreßler ab. Seines Wissens wird dieses Modell in keiner anderen Gemeinde praktiziert.

3. Möglichkeit: Anlieger kümmern sich um Winterdienst

In fast allen sächsischen Gemeinden sind die Anlieger dazu verpflichtet, den Schnee auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück zu schieben. So wird es auch in Glashütte praktiziert. Grundlage dafür ist eine Satzung, die der Stadtrat beschlossen hat. Der Vorteil: Die Kommune ist finanziell entlastet. Zudem ist dadurch gewährleistet, dass bei einem Wintereinbruch die Gehwege schneller beräumt sind.

Die Lösung: Anlieger für den Winterdienst gewinnen

In Glashütte will man bei der gefunden Lösung bleiben, dass die Anlieger für den Winterdienst zuständig bleiben, sagt Dreßler. Zu diesem Beschluss sei man nach dem Abwägen von Für und Wider gekommen. Nun müssen auch die Anlieger davon überzeugt werden. In Luchau, Cunnersdorf und an der Kreisstraße in Reinhardtsgrimma ist das größtenteils gelungen. Dort wurden neue Gehwege gebaut, bzw. sind in Planung. In der Reinhardtsgrimmaer Ortsmitte stehen die Diskussionen noch an.