Wer setzt Mundschutzpflicht in Bussen um?

Immer wieder sieht man mal einzelne Fahrgäste in Bussen oder Bahnen sitzen, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs sind. Dabei wurde vom Freistaat Sachsen "das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei der Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Einzelhandelsgeschäften" als Pflicht eingeführt.
Diese Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygiene-Auflagen umzusetzen, sind sowohl die Geschäftsinhaber als auch die Verkehrsbetriebe zuständig. "In den ersten Tagen haben unsere Mitarbeiter freundlich darauf hingewiesen, wenn sie Verstöße festgestellt haben", sagt Uwe Thiele, Geschäftsführer der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE).
Im Extremfall hilft die Polizei
Dass jemand deshalb von der Mitfahrt ausgeschlossen wurde, ist Thiele nicht bekannt. Er geht davon aus, dass die Beschäftigten in Bussen, Bahnen und auf Fähren noch nachsichtig waren. "Das wurde ja auch ziemlich kurzfristig eingeführt", sagt Thiele. Hinzu kommt, dass nur mit größerem Aufwand zu kontrollieren gewesen wäre, weil beispielsweise bis dato nur die hinteren Türen in Bussen zum Einsteigen geöffnet wurden.
Die Situation werde sich jetzt aber ändern. Ab Sonnabend werden wieder die Türen vorn genutzt. Busfahrer können dabei sowohl Fahrkarte kontrollieren als auch die Einhaltung der Bedeckungspflicht. "Unsere Fahrer üben das Hausrecht aus. Sie werden im Einzelfall abwägen", sagt Thiele. Im Extremfall könne auch die Polizei zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung hinzugerufen werden.
Ab 25. April wieder Normalfahrplan
Nachdem der Fahrplan seit den Corona-Maßnahmen erheblich reduziert wurde, fährt der RVSOE ab Sonnabend, dem 25. April, wieder nach dem normalen Sommerfahrplan inklusive aller Sonderlinien.
Die Kirnitzschtalbahn nimmt den Betrieb zwischen Bad Schandau und Lichtenhainer Wasserfall wieder auf. Es fahren auch wieder an den Wochenenden Busse als Kirnitzschtal-Verstärker sowie Fahrrad-Busse und die linkselbische Steine-Linie.
Mit der Lockerung der Ausgangsbeschränkungen ist es wieder erlaubt, Ausflüge in die Region zu unternehmen. Deshalb rechnet der RVSOE am Wochenende mit mehr Fahrgästen als zuletzt. Auch das Wetter soll weiterhin trocken bleiben und dürfte zusätzlich für Ausflugsverkehr sorgen. "Mit dem normalen Sommerfahrplan schaffen wir mehr Angebote, die hoffentlich dafür sorgen, dass die Abstandsempfehlungen von allen möglichst eingehalten werden können", sagt Thiele.
Elternbeitrag wird rückerstattet
Seit 20. April fahren bereits die regulären Schulbusse wieder. Zunächst waren die Schulen aber nur für Konsultationen der Abschlussklassen der Oberschulen und Gymnasien geöffnet worden. Entsprechend gering war die Zahl der Fahrgäste. Wann weitere Schüler wieder zum regulären Unterricht dürfen, ist noch unklar.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erhebt bei der Schülerbeförderung einen monatlichen Eigenanteil der Eltern. Wegen der Einstellung des Schulbetriebes hat der Landkreis bereits im März entschieden, den Eigenanteil für April in Höhe von 16 Euro nicht zu erheben. Zum 1. April erfolgte laut Landratsamt kein Lastschrifteinzug.
Sollten die Eigenanteile bereits für das gesamte Schuljahr 2019/2020 bezahlt worden sein, könne der monatliche Eigenanteil für April zurück gefordert werden. Dazu reiche ein formloser Antrag.
Der Eigenanteil ab Mai 2020 werde wieder wie gewohnt erhoben, teilte das Landratsamt im Freitag mit. Für Schüler, die keine Schülerbeförderung mehr in Anspruch nehmen werden, könne der Eigenanteil auf Antrag im Nachhinein erstattet werden, heißt es.
Hier können die Anträge gestellt werden:
Per E-Mail an: [email protected]. Folgende Daten sollten angegeben werden: Name und Anschrift des Schülers, Angabe der Schule, Mandatsreferenznummer und Angabe des Empfängers, also des Kontoinhabers und dessen IBAN.
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